Mit Beschluss v. 18.10.2024 hat der Bundesrat dem vom deutschen Bundestag am 26.9.2024 verabschiedeten Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt.
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wesentliche Änderung in Kraft: die neue Verrechnungspreisdokumentation gemäß § 90 AO! 🚀 Mit der Einführung der Transaktionsmatrix und einer deutlich verkürzten Vorlagefrist von 30 Tagen stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen. Hier die wichtigsten Punkte für euch zusammengefasst:
📌 Was ist neu?
📌 Für wen ist das relevant?
📌 Warum jetzt handeln?
Eine vollständige Verrechnungspreisdokumentation erfordert Zeit. Innerhalb der 30-Tage-Frist wird die Erstellung kaum möglich sein. 🌐 Tipp: Bereitet eure Dokumentationen frühzeitig vor und integriert die neuen Anforderungen, um Überraschungen bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.
💡 Fazit:
Die neuen Regelungen zielen auf Bürokratieabbau und Effizienzsteigerung ab – aber nur, wenn die Finanzverwaltung fair agiert. Unternehmer sollten sich darauf einstellen, die Dokumentation weiterhin vollständig vorzubereiten. Vorsicht ist besser als Nachsicht!
👉 Fragen dazu? Wir stehen euch beratend zur Seite! 📞
#Verrechnungspreise #Transaktionsmatrix #Steuerberatung #KMU #Betriebsprüfung #Steuerrecht #KMproNews