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🎯 Verrechnungspreisdokumentation 2025: Das Wichtigste für Unternehmen und Gesellschafter! 📑

Mit Beschluss v. 18.10.2024 hat der Bundesrat dem vom deutschen Bundestag am 26.9.2024 verabschiedeten Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt.

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wesentliche Änderung in Kraft: die neue Verrechnungspreisdokumentation gemäß § 90 AO! 🚀 Mit der Einführung der Transaktionsmatrix und einer deutlich verkürzten Vorlagefrist von 30 Tagen stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen. Hier die wichtigsten Punkte für euch zusammengefasst:

📌 Was ist neu?

  • Transaktionsmatrix: Neuer Bestandteil der Verrechnungspreisdokumentation – vereinfacht die Übersicht über Geschäftsvorfälle.
  • Vorlagepflicht: Die Transaktionsmatrix sowie das Master File und besondere Geschäftsvorfälle müssen innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung vorgelegt werden.
  • Strafen bei Verstößen: Ein Strafzuschlag von 5.000 € droht, wenn die Transaktionsmatrix fehlt.

📌 Für wen ist das relevant?

  • Gesellschafter und Geschäftsführer: Übernehmt Verantwortung für eure grenzüberschreitenden Transaktionen.
  • CFOs und FiBu-Mitarbeiter: Die geänderte Dokumentation erleichtert die Prüfung – aber nur, wenn alle Vorgaben korrekt umgesetzt werden.
  • KMU: Auch kleine Unternehmen sollten vorbereitet sein, da die Anforderungen umfassend sind.

📌 Warum jetzt handeln?

Eine vollständige Verrechnungspreisdokumentation erfordert Zeit. Innerhalb der 30-Tage-Frist wird die Erstellung kaum möglich sein. 🌐 Tipp: Bereitet eure Dokumentationen frühzeitig vor und integriert die neuen Anforderungen, um Überraschungen bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.

💡 Fazit:

Die neuen Regelungen zielen auf Bürokratieabbau und Effizienzsteigerung ab – aber nur, wenn die Finanzverwaltung fair agiert. Unternehmer sollten sich darauf einstellen, die Dokumentation weiterhin vollständig vorzubereiten. Vorsicht ist besser als Nachsicht!

👉 Fragen dazu? Wir stehen euch beratend zur Seite! 📞

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