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💡 Jahressteuergesetz 2024: Das ändert sich für dich! 💼🌱

Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt! 🚀

Dieses Gesetz bringt viele Änderungen mit sich – hier die wichtigsten Punkte, die dich als Unternehmer, Geschäftsführer oder Privatperson interessieren könnten:

1️⃣ Steuererleichterung für Photovoltaik-Anlagen:

Einheitlich für alle Gebäudearten gilt jetzt eine maximale Bruttoleistung von 30 kW (peak) – ein großer Schritt für die Energiewende! ☀️🌍

2️⃣ Mehr Unterstützung bei Kinderbetreuungskosten:

✅ Statt zwei Dritteln können nun 80 % der Kosten steuerlich geltend gemacht werden.

✅ Der Höchstbetrag steigt von 4.000 € auf 4.800 €. 👶👨‍👩‍👧

3️⃣ Pflege- und Betreuungsleistungen:

Steuerliche Vorteile gibt es nur, wenn:

📄 Eine Rechnung vorliegt &

💳 Die Zahlung an den Leistungserbringer überwiesen wurde.

4️⃣ Kindergeld wird digital:

Kindergeldanträge können jetzt bequem elektronisch eingereicht werden. 💻📬

5️⃣ Neue Regelungen für Gewerbesteuer bei Stromspeichern:

Standortgemeinden profitieren nun vom Gewerbesteueraufkommen der Betreiber – wie bei Wind- und Solaranlagen. 🌬️⚡

💡 Gut zu wissen:

Das Gesetz tritt überwiegend einen Tag nach der Verkündung in Kraft – also vermutlich bald. Einige Regelungen gelten jedoch erst ab späteren Zeitpunkten.

➡️ Du bist Geschäftsführer oder Unternehmer? Dann könnten diese Änderungen deine Steuerplanung beeinflussen. Nutze die neuen Möglichkeiten! 📝💡

🚀 Worauf wartest du? Lass uns gemeinsam deine Steuerstrategie optimieren. Kontaktiere mich – ich helfe dir gerne! 🤝

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