Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt! 🚀
Dieses Gesetz bringt viele Änderungen mit sich – hier die wichtigsten Punkte, die dich als Unternehmer, Geschäftsführer oder Privatperson interessieren könnten:
1️⃣ Steuererleichterung für Photovoltaik-Anlagen:
Einheitlich für alle Gebäudearten gilt jetzt eine maximale Bruttoleistung von 30 kW (peak) – ein großer Schritt für die Energiewende! ☀️🌍
2️⃣ Mehr Unterstützung bei Kinderbetreuungskosten:
✅ Statt zwei Dritteln können nun 80 % der Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
✅ Der Höchstbetrag steigt von 4.000 € auf 4.800 €. 👶👨👩👧
3️⃣ Pflege- und Betreuungsleistungen:
Steuerliche Vorteile gibt es nur, wenn:
📄 Eine Rechnung vorliegt &
💳 Die Zahlung an den Leistungserbringer überwiesen wurde.
4️⃣ Kindergeld wird digital:
Kindergeldanträge können jetzt bequem elektronisch eingereicht werden. 💻📬
5️⃣ Neue Regelungen für Gewerbesteuer bei Stromspeichern:
Standortgemeinden profitieren nun vom Gewerbesteueraufkommen der Betreiber – wie bei Wind- und Solaranlagen. 🌬️⚡
💡 Gut zu wissen:
Das Gesetz tritt überwiegend einen Tag nach der Verkündung in Kraft – also vermutlich bald. Einige Regelungen gelten jedoch erst ab späteren Zeitpunkten.
➡️ Du bist Geschäftsführer oder Unternehmer? Dann könnten diese Änderungen deine Steuerplanung beeinflussen. Nutze die neuen Möglichkeiten! 📝💡
🚀 Worauf wartest du? Lass uns gemeinsam deine Steuerstrategie optimieren. Kontaktiere mich – ich helfe dir gerne! 🤝
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