👉 Keine Ordnungsgelder bis 1. April 2025!
Unternehmen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023 haben etwas mehr Zeit:
Das Bundesamt für Justiz (BMJ) wird vor dem 1.4.2025 keine Ordnungsgeldverfahren einleiten, wenn
Rechnungslegungsunterlagen nicht fristgerecht veröffentlicht wurden. 🗓️
🔍 Was bedeutet das für dich?
Der Hintergrund: Das BMJ berücksichtigt die anhaltenden Auswirkungen der Pandemie und möchte Unternehmen entlasten. 🌟
💡 Tipp: Auch wenn die Frist länger ist – lieber früh handeln, um Ordnungsgeldverfahren zu vermeiden.
📎 Weitere Infos hier 👉 BfJ - Jahresabschlüsse
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