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📢 Wichtige Info zur Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2023! 📢

👉 Keine Ordnungsgelder bis 1. April 2025!

Unternehmen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023 haben etwas mehr Zeit:

Das Bundesamt für Justiz (BMJ) wird vor dem 1.4.2025 keine Ordnungsgeldverfahren einleiten, wenn

Rechnungslegungsunterlagen nicht fristgerecht veröffentlicht wurden. 🗓️

🔍 Was bedeutet das für dich?

  • 📊 Du bist Geschäftsführer oder Gesellschafter? Plane die Offenlegung trotzdem rechtzeitig!
  • 🏢 Als CFO oder in der FiBu-Abteilung tätig? Das schafft etwas Luft für die Vorbereitung.

Der Hintergrund: Das BMJ berücksichtigt die anhaltenden Auswirkungen der Pandemie und möchte Unternehmen entlasten. 🌟

💡 Tipp: Auch wenn die Frist länger ist – lieber früh handeln, um Ordnungsgeldverfahren zu vermeiden.

📎 Weitere Infos hier 👉 BfJ - Jahresabschlüsse

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