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🔍 Grunderwerbsteuer: BFH bringt Klarheit bei Gesellschafterwechsel! 🏡💰

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine wichtige Entscheidung zur Grunderwerbsteuer getroffen:

📌 Worum geht es?

Wenn sich der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren um mindestens 95 % ändert, fällt Grunderwerbsteuer an (§ 1 Abs. 2a GrEStG a.F.).

Aber gilt das auch, wenn eine neue Gesellschaft zwischengeschaltet wird? 🤔

📌 Das sagt der BFH (Urteil vom 21.08.2024 – II R 16/22):

🚫 Keine neue Grunderwerbsteuer allein durch das Einfügen einer weiteren Personengesellschaft in die Beteiligungskette, solange sich die dahinterstehenden Gesellschafter nicht ändern.

📌 Warum ist das wichtig?

Die Finanzverwaltung hatte dies bisher anders gesehen und in solchen Fällen Grunderwerbsteuer verlangt. Jetzt gibt der BFH Unternehmen mit mehrstufigen Beteiligungsstrukturen mehr Rechtssicherheit. ✅

👉 Bist du Gesellschafter oder CFO und planst Umstrukturierungen? Dann lohnt sich ein genauer Blick auf dieses Urteil!

💬 Was hältst du von dieser Entscheidung? Schreib es in die Kommentare! ✍️😊

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