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Gesetzgebung | Drittes Entlastungspaket (Bundesregierung)

Die Koalition hat am 4.9.2022 ein drittes Entlastungspaket im Volumen von rund 65 Mrd. € vorgestellt.

Das dritte Entlastungspaket umfasst die folgenden Maßnahmen:

  • Entlastung bei den Strompreisen:Eine Strompreisbremse soll Bürgerinnen, Bürger – und ebenso kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif – spürbar entlasten. Sie sollen eine Basisversorgung zu billigeren Preisen nutzen können. Der Anreiz zum Energiesparen bleibt erhalten. Die Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Strompreise insgesamt sinken.Zudem soll der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz gedämpft werden. Die Netzentgelte sind Bestandteil der Strompreise und werden somit von den Stromkundinnen und -kunden getragen.
  • Hohe Zufallsgewinne von Stromproduzenten werden abgeschöpft:Um die Strompreisbremse zu finanzieren, sollen Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abgeschöpft werden. Energieunternehmen, die zum Beispiel Erneuerbaren-, Kohle- oder Atomstrom zu gleichbleibend geringen Produktionskosten herstellen, erzielen derzeit auf dem europäischen Strommarkt sehr hohe Zufallsgewinne. Ganz Europa ist massiv von den stark gestiegenen Strompreisen betroffen.Die Bundesregierung setzt sich deshalb in der Europäischen Union mit Nachdruck dafür ein, dass solche Zufallsgewinne nicht mehr anfallen oder abgeschöpft werden können. Die EU-Energieminister werden am 9. September in einer Sondersitzung über die Abschöpfung von Zufallsgewinnen und die geplante Strompreisbremse beraten.
  • Erhöhung beim CO2-Preis wird verschoben:Um Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nicht zusätzlich bei den Energiekosten zu belasten, soll die Anfang 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr verschoben werden. Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas würde regulär zum 1.1.2023 um 5 € pro Tonne steigen.Krisensichere Energieversorgung:Mittel- und langfristig wird sich die Lage auf den Energiemärkten entspannen, wenn mehr sichere Alternativen zu russischem Gas zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung arbeitet daran seit Übernahme der Amtsgeschäfte Anfang Dezember 2021. Die Gasspeicher sind bereits einen Monat vorher zu mehr als 85 % gefüllt. Die ersten Flüssigerdgas-Terminals gehen Anfang nächsten Jahres in Betrieb.
  • Unterstützung für Familien:Um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld erhöht. Die Erhöhung erfolgt bereits zum 1.1.2023 um 18 € monatlich für das erste und zweite Kind. Das gilt für die Jahre 2023 und 2024. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet das 432 € jährlich mehr für die kommenden zwei Jahre. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten ist dies gerade für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wichtig. Familien mit niedrigen Einkommen werden auch durch eine weitere Erhöhung des Kinderzuschlags unterstützt. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wurde bereits zum 1.7.2022 auf 229 € monatlich je Kind erhöht. Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1.1.2023 nochmals erhöht und auf 250 € monatlich angehoben. Dies gilt bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.
  • Einmalzahlung für Studierende:Auch Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler sind von den steigenden Energiekosten betroffen. Nach dem Heizkostenzuschuss für BaföG-Empfängerinnen und -empfänger sollen nunmehr alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 € erhalten. Der Bund trägt die Kosten. Er wird mit den Ländern beraten, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen kann.
  • Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte:Ab 1.1.2023 soll es die größte Wohngeldreform in der Geschichte in Deutschland geben. Mit dieser sollen künftig deutlich mehr Geringverdienende ein höheres Wohngeld bekommen. Der Kreis der Wohngeldberechtigten soll auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert werden. Künftig soll das Wohngeld dauerhaft eine Klima- und eine Heizkostenkomponente enthalten.
  • Kurzfristig zweiter Heizkostenzuschuss:Für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 soll es für Wohngeldempfänger einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss geben: Für eine Person sind 415 €, für zwei Personen 540 € und für jede weitere Person zusätzliche 100 € geplant.
  • Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner:Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 € von der Rentenversicherung erhalten. Wegen der Steuerpflichtigkeit wirkt die Pauschale bei niedriger Rente stärker.
  • Midi-Job: Anhebung der Grenze auf 2.000 €:Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringen monatlichen Einkommen ist eine Entlastung bei den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) besonders hilfreich. Schon bisher ist gesetzlich geregelt, dass zum 1.10.2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von 1.300 € auf 1.600 € angehoben wird. Diese Höchstgrenze soll nunmehr auf monatlich 2.000 € angehoben werden ab dem 1.1.2023. Dadurch werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Lohnbereich um rund 1,3 Milliarden € jährlich entlastet, da sie deutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen.
  • Verlängerung des Kurzarbeitergeldes:Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den30.9.2022 hinaus verlängert. Damit wird Sicherheit für Unternehmen und Beschäftigte geschaffen.
  • Einführung eines Bürgergeldes:Das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden zum 1.1.2023 durch das moderne Bürgergeld abgelöst. Der Anpassungszeitraum der jährlichen Erhöhung beim Bürgergeld wird dabei so geändert, dass jeweils die zu erwartende regelbedarfsrelevante Inflation im Jahr der Anpassung miteinbezogen wird. So wird die Inflation künftig besser und schneller berücksichtigt. Dies beginnt am 1.1.2023 zum Start des Bürgergelds und führt zu einem Erhöhungsschritt auf etwa 500 €.
  • Abbau der Kalten Progression:Die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif werden angepasst. Davon profitieren ab dem 1.1.2023 rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer. Diese Werte werden im Herbst angepasst, wenn der Progressions- und Existenzminimumbericht vorliegt.
  • Bundesweites Ticket im Öffentlichen Nahverkehr:Das zeitlich befristete 9-Euro-Ticket für die Monate Juni bis September war ein großer Erfolg. Daher soll ein bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden. Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister von Bund und Ländern erarbeiten zeitnah ein gemeinsames Konzept für ein bundesweit nutzbares, digital buchbares Abo-Ticket. Ziel ist ein Ticket von etwa 49 bis 69 € pro Monat.
  • Umsatzsteuer in der Gastronomie:Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 % wird verlängert. Hiermit soll die Gastronomiebranche entlastet und die Inflation nicht weiter befeuert werden.
  • Nationale Mindestbesteuerung:Die Bundesregierung wird die Umsetzung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung bereits jetzt national beginnen. Das führt langfristig zu Mehreinnahmen in Milliardenhöhe.
  • Weitere Maßnahmen zur finanziellen Entlastung:Abschaffung der sogenannten Doppelbesteuerung (Rente):Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen sollen bereits ab dem 1.1.2023ihre Rentenbeiträge voll absetzen können. Dies geschieht damit zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 %: Zeitlich bis Ende März 2024 befristet wird für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 % der ermäßigte Steuersatz von 7 % gelten. Wenn die Senkung zum 1.10.2022 in Kraft tritt, ist damit zu rechnen, dass sich diese Maßnahme direkt inflationshemmend auswirken wird.Entfristung und Verbesserung der Home-Office Pauschale: Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office Pauschale wird entfristet und verbessert. Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 € möglich, maximal 600 € pro Jahr. Entlastet werden auch Familien mit kleineren Wohnungen, die nicht über ein separates Arbeitszimmer verfügen.
  • Hilfen für Unternehmen:Insbesondere energieintensive Unternehmen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können, werden noch einmal stärker mit einem Programm unterstützt. Daneben werden die bestehenden Maßnahmen bis zum Jahresende verlängert und ebenfalls inhaltlich erweitert.Das KfW-Programm, das Kredithilfen von hundert Milliarden Euro beinhalten, wird zudem denen helfen können, die aufgrund der hohen Energiekosten in Schwierigkeiten gekommen sind.Unternehmen sollen weiterhin bei Investitionen unterstützt werden, ihre Energieversorgung effizienter zu gestalten und umzustellen. Für energieintensive Unternehmen ist zudem die Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs vorgesehen. Hierbei handelt es sich um eine Steuerbegünstigung bei der Energie- und Stromsteuer.Die Strompreisbremse soll ebenso für kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Versorgertarif greifen.
  • Weitergeltende Maßnahmen:Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrag: Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer ist um 200 € auf 1.200 € angehoben worden. Beschäftigte können also ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 € geltend machen.Anhebung der Fernpendlerpauschale: Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht worden. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auch auf Geringverdiener übertragen.

Hinweis​: Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses werden anschließend ins Kabinett getragen und passieren den Bundestag sowie den Bundesrat, bevor sie inkrafttreten.


Quelle: NWB, »Gesetzgebung | Drittes Entlastungspaket (Bundesregierung)«, https://datenbank.nwb.de/Dokument/998938/?wherefrom=Livefeed (Stand: 06.09.2022)
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