News. Und.
Insights.

200.000 €-Grenze beim Investitionsabzugsbetrag: Diese Falle kostet dich den Steuervorteil 

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ist ein echtes Steuer-Tool: 

Du kannst bis zu 50 % geplanter Investitionen vorziehen und damit Steuern sparen. 

Aber: Es gibt eine zentrale Hürde 

Dein Gewinn darf 200.000 € nicht überschreiten 

(§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG

Und genau hier hat der BFH jetzt Klarheit geschaffen. 

Was hat der BFH entschieden? 

BFH, Urteil vom 01.10.2025 – X R 16, 17/23 

Der „Gewinn“, der für die 200.000 €-Grenze zählt, ist: 

  • der steuerliche Gewinn nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG 
  • inkl. aller außerbilanziellen Korrekturen 

Das bedeutet konkret: 

Auch diese Posten zählen mit rein: 

  • Hinzurechnungen außerhalb der Bilanz 
  • insbesondere: Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG 

Warum ist das so wichtig? 

Im entschiedenen Fall: 

  • Gewinn laut Betrieb: unter 200.000 € 
  • + Gewerbesteuer (außerbilanziell hinzugerechnet) 
  • Ergebnis: 215.543 € 

➡️ Grenze überschritten 

➡️ kein IAB möglich 

Die typische Denkfalle in der Praxis 

Viele gehen davon aus: 

„Ich schaue einfach auf meinen Jahresabschluss-Gewinn.“ 

Das reicht nicht

Der BFH stellt klar: Es zählt der steuerliche Gesamtgewinn, nicht nur die Bilanz. 

Was bedeutet das für dich konkret? 

Wenn du den IAB nutzen willst: 

  1. Gewinn frühzeitig planen nicht erst beim Jahresabschluss  
  2. Außerbilanzielle Effekte berücksichtigen insbesondere Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG)  
  3. Grenze aktiv steuern z. B. durch Investitionen, Verschiebungen, Gestaltung  
  4. IAB nicht „blind“ buchen sonst droht böse Überraschung im Steuerbescheid 

Einordnung: 

Die Entscheidung bestätigt die Verwaltungsauffassung 

BMF-Schreiben vom 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 (Rz. 13) 

Der Gesetzgeber wollte bewusst: 

einen einheitlichen, „echten“ steuerlichen Gewinnbegriff 

Fazit: 

Der IAB bleibt ein starkes Gestaltungsinstrument. 

Aber: 

  • Die 200.000 €-Grenze ist enger als viele denken 
  • Und wird schneller gerissen als erwartet 

Wer hier nicht sauber plant, verliert den Steuervorteil komplett. 

#KMproNews #Steuerrecht #Investitionsabzugsbetrag #IAB #Mittelstand #Unternehmer #CFO #Finanzbuchhaltung #Steuergestaltung #BFH #Einkommensteuer