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7 % Umsatzsteuer kommt zurück – was Gastronomen, Hoteliers und FiBu jetzt wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2026 gilt wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsleistungen.

Wichtig: Getränke bleiben bei 19 %.

Der Gesetzgeber will damit die Gastronomie wirtschaftlich entlasten. Das Bundesfinanzministerium hat dazu kurz vor Weihnachten Klarstellungen veröffentlicht – mit spürbaren Auswirkungen für die Praxis.

Was heißt das konkret?

1. Essen 7 %, Getränke 19 %

Alles, was eine Speise ist, fällt unter den ermäßigten Steuersatz. Getränke ausdrücklich nicht.

2. Kombiangebote werden einfacher

Bei Pauschalen wie Buffet oder All-Inclusive-Angeboten darf pauschal gerechnet werden:

  • 30 % des Gesamtpreises gelten als Getränke (19 %)
  • 70 % als Speisen (7 %)

Das spart Zeit, Diskussionen und Detailaufteilungen.

3. Hotels: Business-Package wird günstiger

Für Servicepauschalen (z. B. WLAN, Serviceleistungen) gilt:

  • Pauschaler Anteil jetzt nur noch 15 % statt bisher 20 % mit 19 % Umsatzsteuer

Das reduziert die Steuerlast und vereinfacht die Abrechnung.

4. Achtung bei Rechnungen

Wer ab 2026 versehentlich weiter 19 % auf Speisen ausweist, schuldet diese Steuer trotzdem.

Eine Korrektur ist zwingend notwendig – sonst wird es teuer.

5. Silvesternacht: kleine Ausnahme

Leistungen in der Nacht vom 31.12.2025 auf den 1.1.2026 dürfen ausnahmsweise noch mit 19 % abgerechnet werden. Viele Betriebe verzichten darauf – weil es wirtschaftlich schlechter ist.

Für wen ist das besonders relevant?

  • Du bist Gastronom oder Hotelier?
  • Du arbeitest in der FiBu und stellst Rechnungen aus?
  • Du bist CFO, Geschäftsführer oder Gesellschafter und trägst Verantwortung für saubere Prozesse?

Dann solltest du Kassensysteme, Rechnungslogik und Preisgestaltung rechtzeitig prüfen.

Fazit:

Die 7 % kommen zurück – aber nur, wenn sie korrekt angewendet werden. Wer jetzt sauber umstellt, vermeidet Ärger mit dem Finanzamt und profitiert wirtschaftlich.

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