Ab dem 1. Januar 2026 gilt wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsleistungen.
Wichtig: Getränke bleiben bei 19 %.
Der Gesetzgeber will damit die Gastronomie wirtschaftlich entlasten. Das Bundesfinanzministerium hat dazu kurz vor Weihnachten Klarstellungen veröffentlicht – mit spürbaren Auswirkungen für die Praxis.
Was heißt das konkret?
1. Essen 7 %, Getränke 19 %
Alles, was eine Speise ist, fällt unter den ermäßigten Steuersatz. Getränke ausdrücklich nicht.
2. Kombiangebote werden einfacher
Bei Pauschalen wie Buffet oder All-Inclusive-Angeboten darf pauschal gerechnet werden:
Das spart Zeit, Diskussionen und Detailaufteilungen.
3. Hotels: Business-Package wird günstiger
Für Servicepauschalen (z. B. WLAN, Serviceleistungen) gilt:
Das reduziert die Steuerlast und vereinfacht die Abrechnung.
4. Achtung bei Rechnungen
Wer ab 2026 versehentlich weiter 19 % auf Speisen ausweist, schuldet diese Steuer trotzdem.
Eine Korrektur ist zwingend notwendig – sonst wird es teuer.
5. Silvesternacht: kleine Ausnahme
Leistungen in der Nacht vom 31.12.2025 auf den 1.1.2026 dürfen ausnahmsweise noch mit 19 % abgerechnet werden. Viele Betriebe verzichten darauf – weil es wirtschaftlich schlechter ist.
Für wen ist das besonders relevant?
Dann solltest du Kassensysteme, Rechnungslogik und Preisgestaltung rechtzeitig prüfen.
Fazit:
Die 7 % kommen zurück – aber nur, wenn sie korrekt angewendet werden. Wer jetzt sauber umstellt, vermeidet Ärger mit dem Finanzamt und profitiert wirtschaftlich.
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