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Aktuelle Rechtsprechung: Bescheinigung Dauerüberzahler für Holdingkapitalgesellschaften 

Unser Team möchte Sie über eine aktuelle und bedeutende Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Dezember 2023, VIII R 31/21 teilen, die für unbeschränkt steuerpflichtige Holdingkapitalgesellschaften von großer Bedeutung sind. 

  • Hintergrund: Holdingkapitalgesellschaften, deren Einnahmen ausschließlich aus weitgehend steuerfreien Beteiligungseinkünften gemäß § 8b Abs. 1 KStG stammen, können oft eine Überzahlersituation erfahren, weil ihre Kapitalertragsteuer dauerhaft höher wäre als die festzusetzende Körperschaftsteuer. 
  • Kernpunkt der Entscheidung: Der BFH hat bestätigt, dass bei solchen Gesellschaften eine dauerhafte Überzahlersituation besteht, die eine Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 Satz 4 EStG rechtfertigt, unabhängig von weiteren möglichen Geschäftstätigkeiten, die die Gesellschaft laut Satzung ausüben dürfte, aber tatsächlich nicht ausführt. 
  • Praktische Auswirkungen: Diese Entscheidung erleichtert es Holdingkapitalgesellschaften, eine erforderliche Bescheinigung zu erhalten und somit unnötige Kapitalertragsteuerlasten zu vermeiden. Sie stärkt die Position dieser Unternehmen im Hinblick auf ihre steuerliche Planung und die Effizienz ihrer operativen Struktur. 

Hier der direkte Link zum Urteil: BFH-Urteil vom 12. Dezember 2023, VIII R 31/21 

Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Steuerstrategie von Holdings haben. Wir bleiben am Ball und informieren Sie über relevante Entwicklungen. 

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