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Aktueller Entwurf zu Verrechnungspreisen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14. August 2024 einen neuen Entwurf zu den Verwaltungsgrundsätzen für Verrechnungspreise vorgelegt, der speziell die konzerninternen Finanzierungsbeziehungen adressiert. Dieser Entwurf, eine Überarbeitung der Richtlinien vom 6. Juni 2023, berücksichtigt die kürzlich eingeführten Regelungen in § 1 Abs. 3d und 3e des Außensteuergesetzes (AStG) und ist nun zur Stellungnahme für verschiedene Verbände offen bis zum 6. September 2024.

Wichtige Aspekte des Entwurfs:

  1. Verbesserte Klarheit bei der Bewertung der Fremdüblichkeit von Finanzierungen: Der Entwurf zielt darauf ab, die Anforderungen und Kriterien für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen präziser zu definieren.
  2. Detaillierte Richtlinien zur Bonitätsbewertung: Die neue Fassung legt großen Wert auf die individuelle Bonität des Darlehensnehmers innerhalb der Unternehmensgruppe, was die Zinssatzgestaltung beeinflusst.
  3. Berücksichtigung der strategischen Bedeutung eines Unternehmens: Der Entwurf unterstreicht die Notwendigkeit, die wirtschaftliche und strategische Bedeutung eines Unternehmens für die Unternehmensgruppe bei Finanztransaktionen zu evaluieren.
  4. Verschärfte Dokumentationsanforderungen: Es wird ein erhöhtes Maß an Dokumentation verlangt, um die Einhaltung der Fremdvergleichsgrundsätze zu gewährleisten.

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