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Anhebung von Freibeträgen für kommunale Mandatsträger

Eine Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen wurde bereits im Jahressteuergesetz 2020 verankert – nun folgt auch eine Korrektur der pauschalen Freibeträge für kommunale Mandatsträger. Rückwirkend ab 1. Januar können demnach ehrenamtliche Gemeinde- oder Stadträte eine höhere Aufwandsentschädigung beziehen, die bei der Einkommenssteuer unberücksichtigt bleibt. Hierunter fallen beispielsweise Sitzungsgelder, die je nach Einwohnerzahl der jeweiligen Städte oder Gemeinden gestaffelt sind. Als Untergrenze wurde in den Lohnsteuerrichtlinien ein steuerfreier Betrag von 250 Euro pro Monat festgelegt. Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihre KMpro-Steuerexperten gerne zur Verfügung. 

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