News. Und.
Insights.

Anpassung der FAQs zur Überbrückungshilfe III des Bundefinanzministeriums bezüglich Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen

Vor einiger Zeit informierten wir Sie bereits über die Möglichkeit, Digitalisierungs- beziehungsweise Hygienemaßnahmen, die im Zuge der Corona-Pandemie nötig wurden, im Rahmen der Überbrückungshilfe III geltend zu machen. Die wesentlichen Punkte können Sie hier nochmals nachlesen. Zu beachten ist, dass eventuell auch weitere Ausgaben gedeckelt sind, die jedoch einer individuellen Prüfung zu unterziehen sowie glaubhaft begründet werden müssen. In jedem Fall müssen diese Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zur Zielsetzung stehen – gerne beraten wir Sie diesbezüglich persönlich. Das Bundesfinanzministerium ergänzte nun seine FAQ-Seite zur Überbrückungshilfe III mit akzeptierten Beispielen für Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen, die hier zu finden ist.