„Wer verkauft eigentlich im App Store – du oder Apple?“
Warum diese Frage für Entwickler, CFOs und Geschäftsführer entscheidend ist.
Du entwickelst Apps? Oder bist CFO/CEO in einem Unternehmen, das digitale Produkte verkauft?
Dann ist dieses neue EuGH-Urteil für dich besonders wichtig – denn es geht um eine Frage, die über Umsatzsteuerpflichten in Deutschland oder im Ausland entscheidet:
Wer verkauft beim App-Store-Modell eigentlich an den Endkunden – der Entwickler oder der App-Store-Betreiber?
Worum ging es?
Eine deutsche Spiele-Entwicklerin bot ihre Apps kostenlos an – Geld wurde erst über In-App-Käufe verdient.
Die Bezahlung lief komplett über den App-Store eines irischen Unternehmens.
Während des gesamten Kaufvorgangs sah der Endkunde nur:
Zunächst meldete die Entwicklerin die Umsatzsteuer in Deutschland an. Später meinte sie jedoch:
Eigentlich hat doch der App-Store verkauft – und nicht wir. Dann wäre der Umsatz in Irland steuerpflichtig.
Wie entscheidet der EuGH?
Der EuGH sagt:
Ja, das kann ein Kommissionsgeschäft sein.
Das bedeutet:
Wichtig ist:
Nicht entscheidend ist, was in der Bestellbestätigung steht. Entscheidend ist, wie das Geschäft für den Kunden wirkt.
Und hier hatte der Endkunde den klaren Eindruck:
„Ich kaufe bei X (dem App-Store).“
Damit folgt der EuGH einem Grundprinzip:
Wenn ein Plattformbetreiber für den Kunden wie ein Verkäufer wirkt, kann er umsatzsteuerlich auch als solcher behandelt werden.
Warum ist das Urteil auch heute noch relevant?
Das Urteil betrifft zwar die Rechtslage vor 2015. Aber:
Für Unternehmen bedeutet das:
Wie deine Produkte im „Kaufprozess“ präsentiert werden, kann steuerlich mehr auslösen als du denkst.
CFOs, CEOs und Gesellschafter sollten daher sehr genau hinsehen, wie Plattformverträge gestaltet sind.
Was solltest du jetzt tun?
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