Du bist CFO, FiBu-Mitarbeiter:in oder Gesellschafter-Geschäftsführer? Dann aufgepasst – es gibt wichtige Neuerungen bei der Umsatzsteuer ab 2025.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Änderungen aus dem Wachstumschancengesetz, dem Bürokratieentlastungsgesetz IV und dem Jahressteuergesetz 2024 jetzt in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass übernommen.
Was heißt das für dich im Alltag? Hier die wichtigsten Punkte:
✅ Kürzere Aufbewahrungsfristen: Rechnungen müssen nur noch 8 statt 10 Jahre aufbewahrt werden. Gilt für alle Rechnungen, deren Aufbewahrungsfrist am 31.12.2024 noch nicht abgelaufen ist.
Ausnahme: Grundstücksvorfälle und bestimmte Bank-/Versicherungsthemen bleiben bei 10 Jahren.
✅ Erleichterung bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen:
✅ Achtung bei Gutschriften!
Wenn jemand in einer Gutschrift Umsatzsteuer ausweist, obwohl keine echte Leistung dahinter steckt (z. B. Verkauf aus dem Privatvermögen), schuldet diese Person trotzdem die Umsatzsteuer.
Das gilt jetzt auch für Gutschriften an Privatpersonen, wenn diese nicht widersprechen.
Unser Tipp:
🔍 Prüft bestehende Prozesse – insbesondere für Gutschriften und Voranmeldungen – und passt eure Buchhaltungs-Software an.
🔍 Bei Fragen zu Sonderfällen (z. B. Vorsteuerberichtigung bei Immobilien) – frühzeitig beraten lassen.
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