Das IDW hat zum Referentenentwurf einer Rechtsverordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Funktionsverlagerungsverordnung, FVerlV) Stellung genommen.
Hintergrund: Grund für die Überarbeitung der seit 2008 existierenden FVerlV ist, dass die Regelungen zum Transferpaket mit dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz - AbzStEntModG) vom 2.6.2021 in einen neuen Absatz 3b in § 1 AStG eingefügt worden sind. Im Zuge dessen sollen auch Zweifelsfragen und Anwendungsprobleme der bisherigen Regelungen beseitigt werden.
Hierzu führt das IDW weiter aus:
Hinweis: Das Schreiben ist auf der Homepage des IDWveröffentlicht.
Quelle: NWB, »Außensteuerrecht | Referentenentwurf einer Funktionsverlagerungsverordnung (IDW)«, https://datenbank.nwb.de/Dokument/996667/?wherefrom=Livefeed (Stand: 08.08.2022)
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