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Außensteuerrecht | Referentenentwurf einer Funktionsverlagerungsverordnung (IDW)

Das IDW hat zum Referentenentwurf einer Rechtsverordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Funktionsverlagerungsverordnung, FVerlV) Stellung genommen.

Hintergrund: Grund für die Überarbeitung der seit 2008 existierenden FVerlV ist, dass die Regelungen zum Transferpaket mit dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz - AbzStEntModG) vom 2.6.2021 in einen neuen Absatz 3b in § 1 AStG eingefügt worden sind. Im Zuge dessen sollen auch Zweifelsfragen und Anwendungsprobleme der bisherigen Regelungen beseitigt werden.

Hierzu führt das IDW weiter aus:

  • Das IDW begrüßt, dass mit dem RefE zeitnah eine Anpassung der bislang anzuwendenden FVerlV an die neue Rechtslage angestrebt wird. 
  • Positiv ist hervorzuheben, dass mit der Neufassung einige Präzisierungen erfolgen, die zu einer erhöhten Rechtssicherheit in der Praxis führen werden. 
  • Kritisch zu sehen ist aus Sicht des IDW jedoch, dass der RefE zum Teil weit über die gesetzlichen Regelungen des § 1 Abs. 3b AStG und die bisherige FVerlV hinausgeht. Dies führt u.a. zu verschärften Nachweispflichten auf Seiten des Steuerpflichtigen. Überdacht werden sollte zudem die ersatzlose Streichung der sog. Escape-Klausel nach § 1 Abs. 7 FVerlV der derzeit geltenden Fassung. Zumindest für Bagatellfälle sollte aus Sicht des IDW ein Ausnahmetatbestand bestehen bleiben.

Hinweis: Das Schreiben ist auf der Homepage des IDWveröffentlicht.


Quelle: NWB, »Außensteuerrecht | Referentenentwurf einer Funktionsverlagerungsverordnung (IDW)«, https://datenbank.nwb.de/Dokument/996667/?wherefrom=Livefeed (Stand: 08.08.2022)
FotoRobert Kneschke – stock.adobe.com