Bewertungsperiode: Mai 2024 Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1.
Wir möchten Ihnen heute eine wichtige Information zur Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen gemäß IDW S 1 mitteilen. Für diejenigen unter Ihnen, die sich mit dem Ertragswertverfahren befassen, ist dies besonders relevant.
Gemäß IDW RS HFA 10 und IDW S 1 werden zur Bewertung die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der entscheidende Faktor hierbei ist der Zinssatz, der sich aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags berechnet.
Interessanterweise sollen Basiszinssätze bei Unternehmensbewertungen aus zukunftsorientierten Zerobond-Zinssätzen abgeleitet werden. Hierbei greift man für die Schätzung aus Objektivierungsgründen auf die von der Deutschen Bundesbank verwendete Svensson-Methode zurück.
Alle Infos zum Basiszins auf einen Blick:
Bewertungsperiode: Mai 2024
Referenzzeitraum: 1.2.2024 - 30.4.2024
Basiszinssatz: exakt: 2, 5072295 %
Basiszinssatz: 2,500 % (Für April 2024 lag er bei 2,500 %)
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Verwendung des korrekten Basiszinssatzes bei Unternehmensbewertungen von großer Bedeutung ist, um zu korrekten Ergebnissen zu gelangen.
Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
#basiszins