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Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg: Pragmatische und unbürokratische Lösung bei Kassensystemen

Bundesfinanzministerium verweigert Fristverlängerung bei Kassenumstellung // Vier Länder handeln im Interesse der Geschäfte und Unternehmen

Die Finanzminister aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg haben heute gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen. Die Länder schaffen deshalb jetzt eigene Regelungen, um die Frist bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Darauf haben sich die Minister der Finanzen Albert Füracker (Bayern), Lutz Lienenkämper (Nordrhein-Westfalen), Michael Boddenberg (Hessen) und Andreas Dressel (Hamburg) geeinigt. 

„Bayern lässt seine Geschäfte und Unternehmen nicht im Stich. Unsere Unternehmen, kleine Einzelhändler und Gastwirte stehen in dieser Krisenzeit vor größten Herausforderungen“, stellte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker fest. „Das Bundesfinanzministerium hat sich einer vernünftigen Lösung verschlossen und eine Fristverlängerung zur technischen Umrüstung von Registrierkassen abgelehnt. Deshalb sind praktikable Lösungen auf Länderebene gefragt - Bayern, NRW, Hessen und Hamburg haben einen gemeinsamen pragmatischen und unbürokratischen Weg vereinbart“, so Füracker weiter. 

Die Ministerien aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg haben den zeitlichen Aufschub am heutigen Tag mit eigenen Erlassen möglich gemacht. Danach werden die Finanzverwaltungen der vier Länder Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn 

  • die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt (und in einigen Ländern gilt zusätzlich: den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat) oder 
  • der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist. 


Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich. „Wir schaffen damit einen klaren Fahrplan, der die Sonderbelastungen durch die Corona-Pandemie angemessen berücksichtigt und den Betrieben Sicherheit bietet“, betont Füracker. 

Da zuverlässige technische Sicherheitssysteme in den vergangenen Jahren noch nicht auf dem Markt waren, hatten Bund und Länder die ursprüngliche Frist zum Einbau der TSE bereits von Januar 2020 auf September 2020 verschoben.

Quellen: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/24211/, Zugriff 15. März 2021

FotoJacob Lund – stock.adobe.com