Das Finanzministerium hat beispielhaft ausgerechnet, was genau die staatlichen Hilfen zur Bewältigung von Inflation und Energiekrise finanziell für die Bürger bringen. Ob die Entlastungen die zusätzlichen Belastungen durch höhere Preise und Gasumlage ausgleichen können, wird von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Das hängt stark vom Gasverbrauch und Stromsparen ab, davon, wie gut die Wohnung saniert ist, ob man ein Auto nutzt und wie kalt der Winter wird.
Der Single, der jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit pendelt und 61.500 EUR brutto verdient, bekommt laut Finanzministerium rund 425 EUR durch die Hilfspakete. Die steuerlichen Entlastungen machen 146 EUR aus, von der Energiepreispauschale bleiben ihm nach Steuern 185 EUR. Vom Tankrabatt profitiert er (bei gelegentlichen Ausflügen mit dem Auto) mit rund 59 EUR, die Abschaffung der EEG-Umlage macht bei durchschnittlichem Stromverbrauch 35 EUR aus.
Die Rentnerin mit einer Rente von rund 1.000 EUR im Monat, Wohngeld und einem Auto für Einkäufe und Familienbesuche hat nach Rechnung des Ministeriums rund 362 EUR raus. Sie bekommt den Heizkostenzuschuss von 270 EUR, profitiert mit rund 57 EUR vom Tankrabatt und mit rund 35 EUR von der Abschaffung der EEG-Umlage.
Die Doppelverdiener-Familie mit zwei Kindern und Jahresgehalt von zweimal rund 35.000 EUR hat laut Ministerium fast 1.150 EUR extra. Die steuerlichen Entlastungen machen inklusive Pendlerpauschale 232 EUR aus, von der Energiepreispauschale bleiben nach Steuern 430 EUR auf dem Familienkonto. Dazu kommt ein Kinderbonus von 200 EUR. Der Tankrabatt schlägt bei monatlich rund 2500 Kilometern mit 210 EUR zu Buche, die Abschaffung der EEG-Umlage bringt 76 EUR.
Der Grundsicherungsbezieher mit monatlich 449 EUR Grundsicherung, vollständig übernommenen Miet- und Heizkosten und ohne Auto hat laut Ministerium rund 235 EUR Entlastung. Sie setzen sich zusammen auf 200 EUR Einmalzahlung für Sozialleistungsempfänger und 35 EUR durch die Abschaffung der EEG-Umlage.
Die Selbstständige, die viel mit dem Auto unterwegs ist und ein zu versteuerndes Einkommen von 42.000 EUR im Jahr hat, bekommt laut Ministerium 463 EUR raus. Darin sind 69 EUR durch den höheren Grundfreibetrag, 160 EUR durch den Tankrabatt und 39 EUR durch die Abschaffung der EEG-Umlage. Von der Energiepreispauschale bleiben ihr 195 EUR.
Die Studentin mit Bafög und 450-EUR-Job profitiert laut Ministerium mit 615 EUR. Der Rechnung zufolge bekommt sie die volle Energiepreispauschale von 300 EUR, dazu 230 EUR Heizkostenzuschuss. Durch das 9-EUR-Ticket spart sie rund 50 EUR Semesterticket, die Abschaffung der EEG-Umlage bringt ihr 35 EUR.
Quelle: Haufe Online Redaktion, »Beispielrechnungen der Bundesregierung zu den Entlastungspaketen«, https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/beispielrechnungen-zu-den-entlastungspaketen_168_573076.html (Stand: 17.08.2022)
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