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Bekämpfung Schwarzarbeit– neue Pflichten für Unternehmen und Banken ab 2026


Die Auswirkungen betreffen aber viel mehr Unternehmen, Banken und auch Steuerabteilungen, als man auf den ersten Blick denkt.

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung zugestimmt.

Verkündet wurde es am 29.12.2025 im Bundesgesetzblatt – es gilt also.

Was steckt wirklich drin?

Neben neuen Instrumenten gegen Schwarzarbeit gibt es handfeste Änderungen im Steuer- und Aufzeichnungsrecht, die für viele relevant sind:

1. Längere Aufbewahrungsfristen bei Banken & Versicherungen

Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute müssen Buchungsbelege länger aufbewahren.

Warum ist das wichtig für Unternehmen?

  • Finanzierungen
  • Zahlungsströme
  • Betriebsprüfungen
    → Informationen bleiben länger „prüfbar“.

2. Umsatzsteuer: Ende der Umsatzsteuerlager – mit Übergangsregeln

Die bisherige Umsatzsteuerlagerregelung wird aufgehoben.

Es gibt zwar Übergangsregelungen – aber:

  • Prozesse müssen angepasst werden
  • Lieferketten und Lagerkonzepte gehören auf den Prüfstand

3. Vorsteuer bei gemischt genutzten Immobilien

Die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken (z. B. Büro + Vermietung) wird neu geregelt.

Gerade relevant, wenn du:

  • Immobilien im Unternehmen hältst
  • kaufst, baust oder umbaust
  • Vorsteueroptimierung nutzt

Für wen ist das besonders wichtig?

  • Du bist CFO oder Leiter FiBu? Dann betrifft dich die USt-Thematik direkt.
  • Du bist Gesellschafter oder Geschäftsführer? Dann geht es um Risiken, Prozesse und Liquidität.
  • Du arbeitest im Rechnungswesen? Dann ändern sich Details, die in der Praxis zählen.

Unser Fazit

Dieses Gesetz ist kein reines „Anti-Schwarzarbeits-Gesetz“.

Es ist ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz, mehr Daten und längeren Zugriffsmöglichkeiten des Staates.

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um:

  • bestehende Prozesse zu überprüfen
  • USt-Themen frühzeitig zu klären
  • bei Immobilien genau hinzusehen

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