Worum geht es?
Eine Mutter war Eigentümerin eines Grundstücks. Dieses Grundstück wurde betrieblich genutzt – als Produktions- und Lagerstätte einer GmbH. Eigentlich klingt das nach echtem Betriebsvermögen.
Das Problem:
Die Mutter hatte das Grundstück nicht direkt an die GmbH überlassen, sondern zunächst an ihren Sohn verpachtet.
Der Sohn verpachtete es dann weiter an die GmbH.
Warum ist das steuerlich gefährlich?
Bei der Erbschaftsteuer gibt es für Betriebsvermögen oft erhebliche Begünstigungen.
Aber: Sogenanntes Verwaltungsvermögen ist davon grundsätzlich ausgenommen.
Nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG gehören hierzu insbesondere Grundstücke, die Dritten zur Nutzung überlassen werden.
Das FG Münster sagt:
Wenn das Grundstück nur mittelbar an die operative Gesellschaft überlassen wird, reicht das nicht.
Es kommt auf die formale Vertragsbeziehung an. Also nicht nur darauf, wer das Grundstück tatsächlich nutzt.
Die Folge im konkreten Fall
Das Grundstück wurde als Verwaltungsvermögen behandelt. Damit drohte der Verlust der erbschaftsteuerlichen Begünstigung.
Warum ist das für den Mittelstand wichtig?
Viele Familienunternehmen haben historisch gewachsene Strukturen:
Immobilien im Privatvermögen. Verpachtung innerhalb der Familie. Unterverpachtung an die operative GmbH.
Beteiligungen über mehrere Ebenen. Was über Jahre praktisch gut funktioniert hat, kann bei Erbschaft oder Schenkung steuerlich plötzlich problematisch werden.
Die Kernaussage des Gerichts
Die Rückausnahme nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a) ErbStG greift nach Ansicht des FG Münster nur bei unmittelbarer Nutzungsüberlassung. Eine mittelbare Überlassung über eine zwischengeschaltete Person reicht nicht aus.
Aktenzeichen und Rechtsgrundlagen
FG Münster, Urteil vom 03.07.2025, Az. 3 K 469/24 F
Revision beim BFH anhängig unter Az. II R 38/25
§ 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG
§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a) ErbStG
§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG
Unser Fazit
Wer Unternehmensnachfolge plant, sollte nicht nur auf Gesellschaftsanteile schauen. Auch die Miet- und Pachtverträge rund um Betriebsimmobilien können entscheidend sein.
Gerade bei Familienunternehmen, Betriebsaufspaltungen und Asset-Protection-Strukturen lohnt sich ein genauer Blick.
Denn manchmal entscheidet nicht die tatsächliche Nutzung, sondern der falsche Vertragspartner über erhebliche Erbschaftsteuer.