Du bist Unternehmer, Geschäftsführer oder CFO? Dann kennst du das sicher: Die Steuerzahlung wird mal zu spät überwiesen – und zack - gibt’s Säumniszuschläge.
Doch wie gerecht ist das eigentlich? Immerhin liegt der Zuschlag bei 0,5 % pro Monat – also 6 % pro Jahr.
Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden:
➡️ Die Säumniszuschläge nach § 240 AO sind verfassungsgemäß – auch nach dem 31.12.2018.
➡️ Damit ändert sich an der Höhe erstmal nichts.
Der BFH sagt:
📌 Das Ziel der Säumniszuschläge sei nicht, einen Zinsvorteil auszugleichen, sondern: Druck auf säumige Zahler auszuüben.
📌 Auch das Grundgesetz oder die Europäische Menschenrechtskonvention stehen dem nicht entgegen.
Was heißt das für dich konkret?
👉 Wenn du zu spät zahlst, wird es teuer – und das bleibt erstmal so.
👉 Die Argumentation mit dem bekannten Zinsurteil des BVerfG (zur 6 %-Zinsregelung) hilft hier nicht weiter.
Mein Tipp:
Achte bei deiner Steuerplanung auf pünktliche Zahlungen – oder sprich mit deinem Berater über gezielte Fristenüberwachung.
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