Kleinunternehmerregelung 2025: Das ändert sich für dich
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es wichtige Änderungen für Kleinunternehmer in Deutschland! Das neue Jahressteuergesetz bringt eine Neufassung des § 19 UStG und führt mit § 19a UStG eine neue Regelung für EU-weit tätige Kleinunternehmer ein. Dazu hat das BMF folgenden Schreiben erlassen: BMF-Schreiben vom 18. März 2025
Aber was bedeutet das konkret?
🔹 Deine Umsätze sind nun offiziell steuerfrei!
🔹 Auch Unternehmer aus anderen EU-Staaten können die Kleinunternehmerregelung in Deutschland nutzen.
🔹 Neues Meldeverfahren (§ 19a UStG): Deutsche Unternehmer können die Kleinunternehmerregelung jetzt auch in anderen EU-Staaten anwenden!
🔹 Achtung bei Rechnungen! Falls du als Kleinunternehmer versehentlich Umsatzsteuer ausweist, gilt künftig § 14c Abs. 1 UStG – das macht es etwas entspannter, aber Fehler sollte man trotzdem vermeiden.
Wichtig für alle, die bisher auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben:
Dieser Verzicht bleibt auch nach dem 1.1.2025 für mindestens fünf Jahre bestehen! Wer also vor dem Stichtag optiert hat, kann die Neuregelung nicht sofort nutzen.
Was solltest du jetzt tun?
✅ Prüfe, ob du von der Neuregelung profitierst.
✅ Falls du international tätig bist, informiere dich über die neuen Möglichkeiten.
✅ Achte darauf, in Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen, wenn du Kleinunternehmer bist!
Hast du Fragen dazu? Schreib sie in die Kommentare!
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