Wichtige Aktualisierung: Neue Informationen zu Mitteilungspflichten im Transparenzregister veröffentlicht

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Bundesverwaltungsamt eine aktualisierte Version der FAQ zum Transparenzregister veröffentlicht hat. In den aktualisierten Fragen und Antworten sind insbesondere neue Informationen zu den Mitteilungspflichten von ausländischen Vereinigungen in Immobilienfällen enthalten. Diese Aktualisierungen sind für alle, die mit dem Transparenzregister arbeiten, von Bedeutung und helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Die neuen FAQ können hier gefunden werden: Transparenzregister_FAQ.pdf (bund.de)

Wir danken dem Bundesverwaltungsamt für die Bereitstellung dieser Informationen und hoffen, dass sie zur Klarstellung beitragen.

Automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung

In der heutigen Geschäftswelt werden Daten immer umfangreicher und komplexer. Um die steuerlichen Angelegenheiten von Unternehmen und Steuerpflichtigen effizient zu prüfen, werden durch die Finanzverwaltung zunehmend automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden eingesetzt.

Quantitative Prüfungsmethoden im Überblick

Einführung

Eine steuerliche Außenprüfung kann mathematisch-statistische Prüfungsmethoden nutzen, um Besteuerungsgrundlagen zu überprüfen und Risikofaktoren zu identifizieren. Steuerpflichtige sind zur Mitarbeit verpflichtet.

Quantitative Prüfungsmethoden

Schätzungsmethoden

Wichtig zu beachten

Automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden bieten der Finanzverwaltung eine effektive Möglichkeit, steuerliche Angelegenheiten zu prüfen und Risiken der Nichtentdeckung zu minimieren. Die steuerliche Außenprüfung wird dadurch präziser und transparenter. Dieser Überblick zeigt, wie moderne Analysetechniken die Steuerprüfung optimieren können.

Den Link zum BMF-Schreiben finden Sie hier: Automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung (bundesfinanzministerium.de)

Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern 2022: Neue Statistik veröffentlicht!

Das Bundesfinanzministerium hat soeben die neuesten Zahlen zur Einspruchsbearbeitung in den deutschen Finanzämtern im Jahr 2022 veröffentlicht. Diese Statistik bietet einen Einblick in die Arbeit unserer Steuerbehörden und zeigt, wie wichtig ein effizientes Steuersystem ist.

Einige der bemerkenswerten Erkenntnisse aus dem Bericht:

Link zur vollständigen Statistik und Bericht

Aktuelle BFH-Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert, und wir haben die spannendsten Fälle aus dem Monat August 2023 für Sie zusammengestellt:

Einkommensteuer

Umsatzsteuer

Verfahrensrecht

Quelle: BFH online

Das Wachstumschancengesetz: Chancen und Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft

Wir möchten heute über das kürzlich behandelte Wachstumschancengesetz berichten, das in der deutschen Bundesregierung grünes Licht erhalten hat. Dieses Gesetz trägt den ambitionierten Titel "Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness". Es verspricht Investitionen in neue Technologien, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und somit ein erhöhtes Wachstumspotenzial für unsere Wirtschaft.

Hier sind einige Schlüsselinformationen und Überlegungen:

I. Hintergrund und Zielsetzung des Wachstumschancengesetzes

Das Gesetz soll Teil eines 10-Punkte-Plans zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sein, der steuerliche Erleichterungen von rund 7 Milliarden Euro vorsieht. Ein erfreulicher Schwerpunkt liegt auf der Reduzierung der bürokratischen Belastung für Unternehmen, was auf den ersten Blick positiv ist. Dennoch müssen wir genau hinsehen, da die Meldung von nationalen Steuergestaltungen den Verwaltungsaufwand deutlich erhöhen könnte.

II. Ausblick auf die kommenden steuerpolitischen Beratungen

Das Wachstumschancengesetz wird voraussichtlich am 12. Oktober 2023 in erster Lesung und am 17. November 2023 in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag behandelt, mit der finalen Zustimmung des Bundesrates am 15. Dezember 2023. Allerdings bleibt abzuwarten, ob diese Termine eingehalten werden können. Es ist zu erwarten, dass die Länder eigene Ideen und Änderungswünsche einbringen werden, was zu Anpassungen führen könnte.

III. Wesentliche Änderungen im Wachstumschancengesetz im Vergleich zum Referentenentwurf

Es gibt einige signifikante Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf:

IV. Ausgewählte bedeutende Einzelmaßnahmen im Wachstumschancengesetz

Es gibt viele Einzelmaßnahmen im Gesetz, darunter:

Es bleibt abzuwarten, wie das Wachstumschancengesetz die deutsche Wirtschaft beeinflussen wird. Wir können jedoch davon ausgehen, dass weitere Diskussionen und Anpassungen folgen werden.

Wir halten Sie auf dem Laufenden und freuen uns auf Ihre Meinungen und Einschätzungen zu diesem wichtigen Thema!

Steuerliche Neuerung im Profifußball: Handgeldzahlungen an Spieler als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt

Gemäß einem Urteil des FG München vom 17. April 2023 (Az. 7 K 414/22) werden Handgeldzahlungen, die Fußballclubs an Lizenzspieler leisten, um Verträge abzuschließen oder zu verlängern, als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt. Dies bedeutet, dass diese Zahlungen nicht als Anschaffungsnebenkosten für immaterielle Wirtschaftsgüter wie Spielerlizenzen aktiviert werden müssen.

Die Angelegenheit ist derzeit unter dem Aktenzeichen XI R 10/23 anhängig und wird weiterhin diskutiert. Dieses Urteil wirft ein interessantes Licht auf die steuerlichen Aspekte im Profisport und zeigt, wie sich die Regelungen im Laufe der Zeit ändern können.

Wir finden es spannend, solche Entwicklungen zu beobachten, und sind gespannt darauf, wie sich die Situation weiterentwickeln wird.

In der Zwischenzeit wünschen wir Harry Kane und allen Fußballfans da draußen eine aufregende Saison voller Erfolg und unvergesslicher Momente auf dem Spielfeld!

Erfolgreiche Etablierung der hybriden Arbeitsweise: Neue Studie des ZEW Mannheim bestätigt langfristige Verankerung von Homeoffice im Arbeitsalltag

Wir möchten mit Ihnen die spannenden Ergebnisse einer aktuellen Studie des ZEW Mannheim zur Verbreitung von Homeoffice im "New Normal" teilen. Die Studie zeigt, dass sich das Homeoffice in deutschen Unternehmen dauerhaft etabliert hat. In 80 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft arbeiten Beschäftigte mindestens einmal wöchentlich im Homeoffice, und auch im Verarbeitenden Gewerbe sind es 45 Prozent.

Diese Entwicklung bestätigt, was wir bereits seit Beginn der Pandemie beobachten - die hybride Arbeitsweise ist gekommen, um zu bleiben.

Wir sind stolz darauf, als Unternehmen einen Beitrag zu dieser positiven Veränderung zu leisten. Deshalb möchten wir betonen, dass wir auch weiterhin Homeoffice als Arbeitsmodell anbieten werden, was auch gerne angenommen wird. Unser Ziel ist es, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Flexibilität zu bieten, die sie benötigen, um erfolgreich und ausgewogen arbeiten zu können.

Die Studie zeigt auch, dass viele Unternehmen ähnliche Pläne haben, und wir sind überzeugt, dass diese Entwicklung die Arbeitswelt nachhaltig verändern wird.

Wir freuen uns darauf, diese Reise mit unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fortzusetzen und gemeinsam die Möglichkeiten der hybriden Arbeitsweise weiter zu erkunden.

Vielen Dank an das ZEW Mannheim für diese wertvollen Erkenntnisse!

Pressemitteilung: Verbreitung von Homeoffice im New Normal | ZEW

Wir freuen uns, Ihnen die neuesten Zahlen zu den Gewerbesteuereinnahmen in Deutschland für das Jahr 2022 präsentieren zu können! 

Bild: RemazteredStudio

Basiszins für die Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen.

Bewertungsperiode: August 2023 Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1.

Wir möchten Ihnen heute eine wichtige Information zur Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen gemäß IDW S 1 mitteilen. Für diejenigen unter Ihnen, die sich mit dem Ertragswertverfahren befassen, ist dies besonders relevant.

Gemäß IDW RS HFA 10 und IDW S 1 werden zur Bewertung die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der entscheidende Faktor hierbei ist der Zinssatz, der sich aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags berechnet.

Interessanterweise sollen Basiszinssätze bei Unternehmensbewertungen aus zukunftsorientierten Zerobond-Zinssätzen abgeleitet werden. Hierbei greift man für die Schätzung aus Objektivierungsgründen auf die von der Deutschen Bundesbank verwendete Svensson-Methode zurück.

Alle Infos zum Basiszins auf einen Blick:
Bewertungsperiode: August 2023
Referenzzeitraum: 1.5.2023 - 31.7.2023
Basiszinssatz exakt: 2,4735347 %
Basiszinssatz gerundet: 2,500 % (Basiszinssatz Juli 2023: 2,500 %)

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Verwendung des korrekten Basiszinssatzes bei Unternehmensbewertungen von großer Bedeutung ist, um zu korrekten Ergebnissen zu gelangen.

Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Statistiken zu Zinssätzen, Renditen & Abzinsungszinssätzen. | Deutsche Bundesbank.

Die Deutsche Bundesbank stellt umfangreiche Statistiken zu Zinssätzen und Renditen zur Verfügung, insbesondere zu den Abzinsungszinssätzen.

Diese Daten sind wertvoll, um fundierte Finanzentscheidungen zu treffen und die Bewertung unserer langfristigen Projekte zu unterstützen.

Quellen und weiterführende Informationen:
Statistiken der Bundesbank.
KMpro Fachinformationen zu Abzinsungszinssätzen.

Wenn Sie mehr über die Anwendungsmöglichkeiten dieser Daten erfahren möchten oder Ihre Erfahrungen mit uns teilen möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

(Picture by: Towfiqu barbhuiya)