Du bist Unternehmer, Geschäftsführer oder Gesellschafter? Dann ist das Thema „Steuerfreiheit von Sanierungserträgen“ besonders wichtig für dich! 📈
Der Bundesfinanzhof (BFH Beschluss vom 09. August 2024, X B 94/23) hat sich in einem aktuellen Beschluss zur Sanierungseignung und Sanierungsabsicht der Gläubiger geäußert. Dabei geht es darum, ob Gewinne aus Schuldenerlassen – sogenannte Sanierungserträge – steuerfrei sein können. 🧾
Hier die wichtigsten Punkte:
👉 Keine festen Regeln: Für die Sanierungseignung gibt es keine festgelegten Beweisregeln. Wichtige Hinweise sind z. B. ein plausibles Sanierungskonzept oder ein erfolgreicher Abschluss der Sanierung.
👉 Sanierungsabsicht der Gläubiger: Der Verzicht eines einzelnen Gläubigers reicht allein nicht aus. Die Absicht muss konkret nachgewiesen werden.
Für Unternehmer bedeutet das: Du brauchst klare Nachweise, wenn du die Steuerfreiheit nach § 3a EStG geltend machen möchtest. Das betrifft insbesondere:
✔️ Deine Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsfähigkeit.
✔️ Die Absicht der Gläubiger, durch den Schuldenerlass eine Sanierung zu ermöglichen.
💡 Tipp: Dokumentiere deine Sanierungsmaßnahmen sorgfältig und lass dir ein prüfbares Konzept erstellen. Das erhöht deine Chancen, steuerliche Vorteile geltend zu machen.
#KMproNews #Sanierung #UnternehmerTipps #Steuerfreiheit #BFHUrteil
💡 Sanierungserträge: Steuerfrei oder nicht? Was Unternehmer wissen müssen! 💡
Du bist Unternehmer, Geschäftsführer oder Gesellschafter? Dann ist das Thema „Steuerfreiheit von Sanierungserträgen“ besonders wichtig für dich! 📈
Der Bundesfinanzhof (BFH Beschluss vom 09. August 2024, X B 94/23) hat sich in einem aktuellen Beschluss zur Sanierungseignung und Sanierungsabsicht der Gläubiger geäußert. Dabei geht es darum, ob Gewinne aus Schuldenerlassen – sogenannte Sanierungserträge – steuerfrei sein können. 🧾
Hier die wichtigsten Punkte:
👉 Keine festen Regeln: Für die Sanierungseignung gibt es keine festgelegten Beweisregeln. Wichtige Hinweise sind z. B. ein plausibles Sanierungskonzept oder ein erfolgreicher Abschluss der Sanierung.
👉 Sanierungsabsicht der Gläubiger: Der Verzicht eines einzelnen Gläubigers reicht allein nicht aus. Die Absicht muss konkret nachgewiesen werden.
Für Unternehmer bedeutet das: Du brauchst klare Nachweise, wenn du die Steuerfreiheit nach § 3a EStG geltend machen möchtest. Das betrifft insbesondere:
✔️ Deine Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsfähigkeit.
✔️ Die Absicht der Gläubiger, durch den Schuldenerlass eine Sanierung zu ermöglichen.
💡 Tipp: Dokumentiere deine Sanierungsmaßnahmen sorgfältig und lass dir ein prüfbares Konzept erstellen. Das erhöht deine Chancen, steuerliche Vorteile geltend zu machen.
#KMproNews #Sanierung #UnternehmerTipps #Steuerfreiheit #BFHUrteil