Schenkungsteuer-Ausnahme für EU-Beamte

Stell dir vor: Du arbeitest für eine EU-Institution im Ausland, wohnst eigentlich in Deutschland – bekommst aber eine größere Schenkung aus deinem Heimatland. Muss man in Deutschland dann wirklich Schenkungsteuer zahlen?

Genau mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell der Bundesfinanzhof (BFH). Der Fall:

Ein Mitarbeiter der Europäischen Investitionsbank (EIB) bekam von seinem Bruder in Österreich 300.000 € geschenkt.

Das deutsche Finanzamt wollte dafür über 56.000 € Schenkungsteuer – aber der EIB-Mitarbeiter berief sich auf ein EU-Protokoll (Nr. 7). Dieses sagt sinngemäß:

Wer nur wegen seiner EU-Tätigkeit in ein anderes Land zieht, soll steuerlich weiter wie im Herkunftsland behandelt werden.

❓ Gilt das auch für die Schenkungsteuer – oder nur für Einkommen- und Erbschaftsteuer?

❓ Und was ist, wenn man nebenbei auch in Deutschland wohnt?

Diese spannenden Fragen hat der BFH nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Ergebnis: noch offen! Aber: Das Urteil könnte in vielen Fällen für EU-Bedienstete steuerlich richtig viel ausmachen.

Du arbeitest bei der EU oder kennst jemanden, der dort tätig ist? Dann lohnt es sich, dieses Thema im Blick zu behalten.

Wie findest Du die Ausnahme?

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Fördergeld liegt auf der Straße – du musst es nur einsammeln!

Du bist Unternehmer:in, Geschäftsführer:in, CFO oder einfach jemand, der sein Zuhause energieeffizienter gestalten möchte? Dann ist der neue BAFA-Förderkompass 2025 genau das Richtige für dich!

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine übersichtliche Sammlung von Förderprogrammen veröffentlicht, die dir helfen können, bares Geld zu sparen – sei es durch energetische Sanierungen, Investitionen in erneuerbare Energien oder Beratungsleistungen für dein Unternehmen. BAFA Homepage

Egal, ob du in der Geschäftsführung sitzt oder als Einzelunternehmer:in durchstartest – hier findest du schnell und einfach die passende Förderung für dein Vorhaben. Und das Beste: Mit QR-Codes und klaren Zielgruppenkennzeichnungen ist der Förderkompass super einfach zu nutzen. BAFA Homepage

Lass dir diese Chance nicht entgehen und informiere dich jetzt über deine Möglichkeiten:

👉 Zum Förderkompass 2025

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Rechnungslegung bei Stiftungen: Das solltest du wissen!

Du führst eine Stiftung oder betreust eine?

Dann solltest du wissen: Die Regeln zur Rechnungslegung haben sich geändert!

Rechtsfähige Stiftungen sind wichtige Non-Profit-Organisationen. Doch die Anforderungen an Transparenz und Buchhaltung sind hoch – und steigen weiter!

Das Wichtigste auf einen Blick:

Tipp:

Für die Praxis bedeutet das, dass viele Stiftungen eine echte "kleine Bilanz" und Gewinnermittlung erstellen müssen – plus klarem Nachweis, dass das Stiftungskapital nicht angetastet wird!

Mein Fazit:

Gerade kleine und mittlere Stiftungen sollten jetzt ihre Buchhaltungs- und Berichtsprozesse überprüfen.

Wer hier sauber arbeitet, erleichtert sich nicht nur die Stiftungsaufsicht – sondern schützt auch die Ziele und die Werte, für die die Stiftung steht!

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Achtung: Betrüger geben sich als BZSt aus!

Aktuell kursieren betrügerische E-Mails, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu stammen. Diese Nachrichten fordern dich auf:

Wichtig: Das BZSt versendet keine solchen E-Mails mit der Aufforderung, persönliche Daten preiszugeben oder Zahlungen zu tätigen. In den betrügerischen E-Mails wirst du oft unpersönlich mit "Sehr geehrte Damen und Herren" angesprochen, und die Absenderadresse wirkt auf den ersten Blick seriös. ​BZSt

Was solltest du tun?

Bleib wachsam und schütze dich vor Betrugsversuchen! 🕵️‍♂️💼

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Eigenkapital bei Personengesellschaften: Warum dein Gesellschaftsvertrag jetzt auf den Prüfstand stehen sollte!


Du bist Gesellschafter einer KG oder berätst eine Personengesellschaft?

Dann aufgepasst: Der BFH hat die Spielregeln für das steuerliche Eigenkapital klargestellt!

Im Urteil vom 16.01.2025 (IV R 28/23) hat der BFH klargestellt:

➡️ Ein steuerliches Eigenkapitalkonto liegt nur vor, wenn im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt ist, dass:

Fehlen diese Regelungen, wird das Konto nicht als Eigenkapital anerkannt – mit teuren Folgen bei Verlustverrechnungen oder Einbringungen!

Praxis-Tipp:

Prüfe deinen Gesellschaftsvertrag genau:

Gerade wenn du freiwillige Einlagen leisten willst oder deine Gesellschaft Vermögen langfristig sichern möchte, ist saubere Gestaltung Pflicht!

Unser Fazit:

Wer seinen Vertrag jetzt anpasst, spart später Stress mit dem Finanzamt und sichert steuerliche Vorteile! 💼🚀

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Achtung bei Umstrukturierungen: Formwechsel kann richtig teuer werden!

Formwechsel kann Einbringungsgewinn II auslösen – was du als Geschäftsführer oder Gesellschafter jetzt wissen musst!

Du hast Anteile an einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) eingebracht und denkst, du bist auf der sicheren Seite?

Nicht ganz!

Das aktuelle Urteil des BFH (27.11.2024 – X R 26/22) zeigt:

Ein Formwechsel – also die Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG) – kann eine Veräußerung im Sinne des § 22 Abs. 2 UmwStG auslösen. Und das sogar rückwirkend, wenn der Wechsel innerhalb von 7 Jahren nach Einbringung erfolgt!

Folge: Es entsteht ein sogenannter Einbringungsgewinn II, der nachversteuert werden muss.

Und das kann schnell teuer werden!

Wichtig:

Selbst wenn der Formwechsel rechtlich „identitätswahrend“ ist (also eigentlich dieselbe Gesellschaft bleibt), behandelt das Steuerrecht ihn wie eine Veräußerung. Besonders heikel ist das, wenn du Anteile zu Buchwerten übertragen hast.

Kurz gesagt:

Wer innerhalb von 7 Jahren nach einer Einbringung eine Umstrukturierung z.B. durch Formwechselplant, sollte unbedingt die steuerlichen Folgen im Blick haben!

Mein Tipp:

Sprich frühzeitig mit deinem Steuerberater, bevor du Umstrukturierungen umsetzt.

Das spart nicht nur Nerven, sondern auch Geld!

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Neue Pflicht für Unternehmen: Die Transaktionsmatrix ab 2025!


Ab 2025 gibt’s was Neues für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäften: die Transaktionsmatrix!

Klingt kompliziert? Keine Sorge – ich erkläre es einfach:

Die Transaktionsmatrix ist eine tabellarische Übersicht über eure internationalen Geschäftsvorfälle – also wer macht was, mit wem, wo, und zu welchem Preis.

Was muss rein?

✅ Art der Geschäftsvorfälle

✅ Wer liefert und wer bekommt die Leistung

✅ Betrag und Entgelt in Euro

✅ Vertragsgrundlage

✅ Verrechnungspreismethode

✅ Steuerländer

✅ Und ob eine Sonderbesteuerung gilt

Wichtig:

Besonders wichtig für Steuerabteilung, CFOs, Geschäftsführer und Gesellschafter!

Du bist betroffen? Dann am besten jetzt schon vorbereiten!

Gerne helfe ich dir dabei!

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Organschaft trotz atypisch stiller Beteiligung? Der BFH klärt auf!

Du bist Geschäftsführer, CFO oder Gesellschafter?

Dann ist diese Entscheidung des BFH besonders wichtig für dich!

In zwei aktuellen Urteilen (BFH vom 11.12.2024, I R 17/21 und I R 33/22) hat der Bundesfinanzhof klargestellt:

➡️ Auch wenn an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung besteht, kann sie Organgesellschaft in einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sein.

➡️ Der "ganze Gewinn" muss trotzdem an den Organträger abgeführt werden – aber nur nach Abzug des Anteils für den atypisch still Beteiligten.

Das heißt für die Praxis:

Eine atypisch stille Beteiligung steht der Organschaft nicht mehr grundsätzlich im Weg!

Wichtig bleibt, dass der Gewinn richtig ermittelt und abgeführt wird.

Achtung: Für die gewerbesteuerliche Organschaft gelten teilweise andere Regeln ❗ – hier können atypisch stille Beteiligungen weiterhin problematisch sein.

Was bedeutet das für dich?

✅ Mehr Flexibilität bei Unternehmensstrukturen.

✅ Sicherheit bei bestehenden Organschaftsverhältnissen.

✅ Eine klare Abgrenzung zur früheren Verwaltungspraxis.

Wenn du also in deinem Unternehmen Organschaften nutzt oder planst, solltest du diese neue Rechtsprechung kennen!

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Nachhaltigkeitsbericht? Keine Panik – Fristverlängerung kommt!

Gute Nachrichten für Unternehmen, die von den neuen EU-Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sind!

Das Europäische Parlament hat entschieden: Die Anwendung der neuen Vorschriften wird verschoben.

Was bedeutet das konkret?

✅ Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und über 1,5 Mrd. € Umsatz haben ein Jahr mehr Zeit: Start erst ab 2028.

✅ Auch Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern und 900 Mio. € Umsatz profitieren von der Verschiebung.

✅ Große Unternehmen (über 250 Mitarbeiter) berichten erstmals 2028 über ihre Umwelt- und Sozialmaßnahmen.

✅ Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sogar erst ab 2029.

Hintergrund: Die sogenannten "Due-Diligence"-Regeln verpflichten Unternehmen dazu, ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu prüfen und zu verbessern. Mit der Verschiebung gibt’s jetzt etwas mehr Luft zur Vorbereitung. 🎯

Bist du Geschäftsführer, Vorstand oder Gesellschafter eines betroffenen Unternehmens? Dann lohnt es sich, die neue Timeline genau im Blick zu behalten!

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Carried Interest aus den USA? Warum Deutschland trotzdem die Steuer will.

Du bist Gesellschafter einer US-Gesellschaft und bekommst „Carried Interest“? Dann ist dieses Urteil spannend für dich!

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat entschieden:

Carried Interest, also ein zusätzlicher Gewinnanteil, den du als Gesellschafter einer vermögensverwaltenden US-Personengesellschaft erhältst, ist nicht als „gewerblicher Gewinn“ im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit den USA zu sehen.

Was bedeutet das konkret?

Auch wenn du den Gewinn für deine Tätigkeit bekommst – und in Deutschland selbständig tätig bist (§ 18 EStG) – darf Deutschland diese Einkünfte versteuern. Und nicht etwa die USA, wie man zunächst vielleicht denken würde.

Das DBA-USA kennt für solche Einkünfte keine klare Definition. Deshalb wird nach deutschem Steuerrecht geschaut. Und da gilt: Kein Gewerbebetrieb = kein Anwendungsbereich für Art. 7 DBA-USA.

Die Folge:

➡️ Deutschland hat das volle Besteuerungsrecht.

➡️ Keine Steuerfreistellung nach dem DBA – also auch keine bloße Progressionsvorbehaltslösung.

Wichtig:

Gegen das Urteil läuft aktuell die Revision beim BFH (I R 24/24). Aber bis dahin gilt die Entscheidung als wichtiges Signal für viele deutsche Anleger und Gesellschafter mit US-Engagement.

Mein Tipp: Lass Carried-Interest-Strukturen jetzt prüfen – bevor es zu Überraschungen kommt!


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