Das ändert sich jetzt beim Mindeststeuer-Reporting.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 einer neuen Verordnung zugestimmt, die regelt, wie Unternehmen künftig sogenannte Mindeststeuer-Berichte erstellen und austauschen müssen. Diese Verordnung setzt Vorgaben aus dem internationalen Mindeststeuerrecht (OECD/GloBE/DAC-9) in deutsches Recht um.

Was bedeutet das konkret? Große internationale Unternehmensgruppen, die nach dem Mindeststeuergesetz Berichtspflichten haben, müssen diese Berichte künftig in standardisierter Form erstellen und elektronisch austauschen. Die Verordnung legt fest:

Für viele mittelständische Unternehmen ohne internationale Strukturen ist diese Pflicht nicht direkt relevant, aber für international tätige Gruppen bedeutet diese Verordnung:

Diese Änderungen sind Teil eines größeren Pakets zur Anpassung des Mindeststeuerrechts in Deutschland – parallel wurde am selben Tag auch das Mindeststeueranpassungsgesetz beschlossen.

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Mehr Investitionen, weniger Bürokratie: Was das neue Standortfördergesetz für Unternehmen wirklich bedeutet

Der Deutscher Bundestag hat kurz vor Jahresende ein wichtiges Gesetz beschlossen: das Standortfördergesetz.

Ziel: Deutschland attraktiver machen für Investitionen – und den Finanzmarkt einfacher, schneller und praxisnäher gestalten.

Was steckt dahinter? Und warum ist das für dich relevant?

1. Du bist Unternehmer, CFO oder Gesellschafter?

Dann ist vor allem eines interessant:

Investieren soll sich wieder lohnen.

Gerade für kleine und junge Unternehmen sollen Finanzierungen einfacher werden – auch über Fondsstrukturen.

2. Du arbeitest in der FiBu oder im Management?

Dann dürfte dich dieser Punkt freuen:

Weniger Bürokratie.

Das bedeutet: weniger Formulare, weniger Abstimmung, weniger Reibungsverluste im Alltag.

3. Was ist das übergeordnete Ziel?

Kurz gesagt:

Gerade in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten ist das ein klares Signal an Unternehmen und Investoren.

Wichtig zu wissen

Das Gesetz ist noch zustimmungspflichtig durch den Bundesrat.

Die Richtung ist aber klar – und Unternehmen sollten sich frühzeitig damit beschäftigen, wo sich neue Chancen ergeben.

Fazit:

Das Standortfördergesetz ist kein abstraktes Finanzmarktthema, sondern betrifft ganz konkret Investitionen, Finanzierung und Bürokratie im Unternehmensalltag.

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Bekämpfung Schwarzarbeit– neue Pflichten für Unternehmen und Banken ab 2026


Die Auswirkungen betreffen aber viel mehr Unternehmen, Banken und auch Steuerabteilungen, als man auf den ersten Blick denkt.

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung zugestimmt.

Verkündet wurde es am 29.12.2025 im Bundesgesetzblatt – es gilt also.

Was steckt wirklich drin?

Neben neuen Instrumenten gegen Schwarzarbeit gibt es handfeste Änderungen im Steuer- und Aufzeichnungsrecht, die für viele relevant sind:

1. Längere Aufbewahrungsfristen bei Banken & Versicherungen

Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute müssen Buchungsbelege länger aufbewahren.

Warum ist das wichtig für Unternehmen?

2. Umsatzsteuer: Ende der Umsatzsteuerlager – mit Übergangsregeln

Die bisherige Umsatzsteuerlagerregelung wird aufgehoben.

Es gibt zwar Übergangsregelungen – aber:

3. Vorsteuer bei gemischt genutzten Immobilien

Die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken (z. B. Büro + Vermietung) wird neu geregelt.

Gerade relevant, wenn du:

Für wen ist das besonders wichtig?

Unser Fazit

Dieses Gesetz ist kein reines „Anti-Schwarzarbeits-Gesetz“.

Es ist ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz, mehr Daten und längeren Zugriffsmöglichkeiten des Staates.

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um:

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Homeoffice, Kanzlei, Praxis im eigenen Haus?

Der Bundesrat lockert die Steuer-Spielregeln

Am 19.12.2025 hat der Bundesrat eine neue steuerliche Verordnung beschlossen. Klingt erstmal trocken – hat aber ganz konkrete Folgen für viele Unternehmer, Selbständige und auch Gesellschafter-Geschäftsführer.

Das wichtigste Update – einfach erklärt

Wer Räume im eigenen Haus oder in der eigenen Immobilie betrieblich nutzt, musste bisher schnell ein sogenanntes „Betriebsvermögen“ ansetzen – mit allen steuerlichen Folgen.

Das wird jetzt einfacher.

Neu gilt:

Ein betrieblich genutzter Gebäudeteil muss nicht als Betriebsvermögen behandelt werden, wenn

Was heißt das in der Praxis?

Aber wichtig:

Dann dürfen die Kosten für diesen Raum auch nicht steuerlich abgesetzt werden.

Keine halbe Lösung – entweder Vereinfachung oder Steuervorteil.

Für wen ist das besonders relevant?

Dann solltest du diese neue Grenze kennen – sie kann Gestaltungen vereinfachen, aber auch Chancen kosten, wenn man sie falsch nutzt.

Und sonst noch?

Die Verordnung bringt außerdem Änderungen u. a. bei

Viele Details – aber eine klare Richtung: mehr Digitalisierung, mehr Meldepflichten, punktuell Vereinfachung.

Kleinere Änderungen mit großer Wirkung im Alltag.

Gerade bei Immobilien und Homeoffice lohnt sich jetzt ein kurzer Check:

Vereinfachen oder weiter optimal gestalten?

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Investmentfonds: Neue BMF-Regeln – das sollten Anleger und Unternehmen jetzt wissen

Viele Mandanten – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen – investieren heute ganz selbstverständlich in Fonds. Doch die steuerliche Behandlung von Investmentfonds ist komplex.

Jetzt hat das Bundesfinanzministerium ein neues Schreiben veröffentlicht (24.11.2025), das viele offene Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz (InvStG) klärt.

Was heißt das für dich als Anleger, FiBu-Mitarbeiter, CFO, CEO oder Gesellschafter?

1. Klare Regeln für Fondserträge

Das BMF präzisiert, wie Erträge aus Fonds zu behandeln sind – egal ob Ausschüttungen, Vorabpauschalen oder Gewinne aus dem Verkauf. Für Anleger bedeutet das mehr Sicherheit, wie und wann Fondserträge steuerpflichtig werden.

2. Wichtige Hinweise für die Buchhaltung

Für Unternehmen, die Fonds im Betriebsvermögen halten, stellt das Schreiben klar, wie Erträge zu erfassen sind – etwa welche Daten die Fonds melden müssen und wie sie in der Finanzbuchhaltung verarbeitet werden.

FiBu-Teams erhalten damit eine Art „Leitfaden“, um Fehler bei der Verbuchung zu vermeiden.

3. Transparente Vorgaben für Spezialfonds

Viele mittelständische Unternehmen und Family-Offices nutzen Spezialfonds. Hier konkretisiert das BMF u. a. die Voraussetzungen für steuerliche Begünstigungen und die Grenzen für bestimmte Anlageformen.

4. Praktisch für alle, die Fonds verwalten

Das Schreiben schafft einheitliche Vorgaben für Fondsgesellschaften, Depotbanken und Steuerberater – etwa bei Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern.

Für Unternehmen bedeutet das: weniger Interpretationsspielraum, mehr Verlässlichkeit.

5. Was bedeutet das für dich konkret?

Das BMF-Schreiben ist umfangreich – aber die Botschaft ist klar: Weniger Unsicherheit, mehr Einheitlichkeit.

Wenn du wissen möchtest, was die neuen Regeln für deine konkrete Fondsstrategie oder Unternehmensbuchhaltung bedeuten, stehen wir dir gerne zur Seite.

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Nießbrauch abfinden? Warum der BFH jetzt Steuern verlangt.

Was passiert steuerlich, wenn jemand für Geld auf einen Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück verzichtet?

Genau dazu hat der BFH jetzt eine Entscheidung getroffen – und sie betrifft viele Vermieter, Familiengestaltungen und auch Gesellschafter von Unternehmen.

Kurz gesagt:

Wer für den Verzicht auf ein Nießbrauchrecht Geld bekommt, muss dieses Geld künftig als steuerpflichtige Entschädigung versteuern – sofern das Grundstück vermietet wurde.

Und zwar unabhängig davon, ob der Verzicht freiwillig oder unter Druck erfolgt.

Warum ist das wichtig?

Weil der Nießbrauch oft in der Nachfolgeplanung genutzt wird – z. B. wenn Eltern Immobilien auf Kinder übertragen, sich aber den Nießbrauch vorbehalten. Wenn dieser Nießbrauch später gegen eine Abfindung aufgehoben wird, fließt Geld. Genau dieses Geld ist nach der neuen BFH-Rechtsprechung steuerpflichtig.

Was hat der BFH konkret entschieden?

  1. Der Verzicht auf ein Nießbrauchrecht gegen Geld ist eine steuerpflichtige Entschädigung (§ 24 Nr. 1a EStG).
    Hintergrund: Der Nießbraucher hatte vorher Mieteinnahmen. Die Abfindung tritt wirtschaftlich an die Stelle dieser Einnahmen – und Einnahmen aus Vermietung sind steuerpflichtig.
  1. Es kommt nicht mehr darauf an, ob man „unter Druck“ gehandelt hat.
    Früher verlangte der BFH, dass eine Art Zwangssituation vorlag. Damit ist jetzt Schluss.
    Selbst ein freiwilliger Verzicht führt zur Steuerpflicht.
  1. Kein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG).
    Das Finanzamt hatte argumentiert: Verkauf eines Rechts = Spekulationsbesteuerung.
    Der BFH stellt klar: Nein. Vorrangig ist die Einordnung als Entschädigung für entgehende Einnahmen.
  1. Werbungskosten sind möglich.
    Das Finanzgericht muss nun prüfen, ob Ausgaben im Zusammenhang mit der Entschädigung abzugsfähig sind.

Warum interessiert das Vermieter, Gesellschafter oder Familienunternehmer?

Fazit für die Praxis

Wer einen Nießbrauch ablösen möchte oder muss, sollte unbedingt die Steuerfolgen vorher durchrechnen.

Der BFH hat seine bisherige Linie geändert – und zwar mit spürbarer Wirkung:

Eine Abfindung für den Verzicht auf einen vermieteten Nießbrauch ist steuerpflichtiges Einkommen.

Das muss in Nachfolge-, Vermögens- und Gesellschaftsstrukturen eingeplant werden.

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Digitaler Steuerbescheid: Was sich 2026 wirklich ändert – und was nicht

Du bist Unternehmer, CFO, in der FiBu tätig – oder reichst privat eine Steuererklärung ein? Dann betrifft dich diese Frage direkt: Kommt ab 2026 automatisch der digitale Steuerbescheid?

Die kurze Antwort: Noch nicht.

Die ausführliche – und für die Praxis wichtige – Antwort kommt jetzt.

Was war eigentlich geplant?

Ursprünglich sollten Steuerbescheide ab 2026 automatisch digital bereitgestellt werden, sobald eine elektronische Steuererklärung abgegeben wird. Papier sollte zur Ausnahme werden.

Kurz vor Jahresende hat der Gesetzgeber jedoch nachgesteuert:

Die verpflichtende Umstellung wird auf 1. Januar 2027 verschoben.

Was bedeutet das konkret für 2026?

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt für Klarheit gesorgt:

1. Digitale Steuerbescheide bleiben möglich – aber nur mit Einwilligung.

Steuerberater oder Steuerpflichtige können weiterhin aktiv einwilligen, dass Bescheide digital bereitgestellt werden.

Diese Einwilligung funktioniert auch 2026 wie gewohnt über:

2. Keine zwingenden Papier-Anträge im Jahr 2026.

Wer einen Papier-Bescheid möchte, muss erst ab 2027 einen Antrag stellen.

2026 läuft es so wie bisher:

Warum ist das wichtig?

Für Unternehmen, FiBu-Teams und Berater bedeutet das:

Es gibt auch 2026 keine Zwangsumstellung, aber gleichzeitig die Möglichkeit, den digitalen Weg aktiv zu nutzen. Das hilft bei:

Was heißt das für dich?

2026 wird damit zu einem Übergangsjahr. Die echte Umstellung kommt erst 2027.

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Nachhaltigkeitsbericht: Für viele Unternehmen bald kein Pflichtprogramm mehr

Nachhaltigkeitsberichterstattung war in den letzten Jahren für viele Unternehmen ein großes Sorgenkind:

kompliziert, teuer, zeitaufwendig – und oft schwer verständlich.

Jetzt kommt eine deutliche Entlastung aus Brüssel.

Das Europäische Parlament hat sich mit den EU-Staaten auf vereinfachte Regeln geeinigt.

Die wichtigste Botschaft vorweg:

Viele Unternehmen müssen künftig gar keinen Nachhaltigkeitsbericht mehr erstellen.

Was ändert sich konkret?

1. Wer muss überhaupt noch berichten?

Nur noch sehr große Unternehmen:

Das gilt auch für große Nicht-EU-Unternehmen, wenn sie diese Umsätze in der EU erzielen.

👉 Du bist CFO, Geschäftsführer oder Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens?

Dann betrifft dich die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sehr wahrscheinlich nicht mehr direkt.

2. Weniger Bürokratie, weniger Detailtiefe

👉 Du arbeitest in der FiBu oder im Controlling?

Weniger Rückfragen, weniger Datensammlungen, weniger Zusatzaufwand.

3. Kleine und mittlere Unternehmen werden geschützt

Unternehmen mit unter 1.000 Mitarbeitenden müssen nur noch das liefern,

was in freiwilligen Standards vorgesehen ist – mehr nicht.

Zusätzlich soll ein EU-Portal mit Vorlagen und Leitfäden kommen, damit niemand mehr „ins Blaue hinein“ berichten muss.

Und was ist mit der Sorgfaltspflicht?

Hier zieht die EU die Grenze noch höher:

Nur noch sehr große Konzerne sind betroffen:

Übergangspläne zur nachhaltigen Wirtschaft sind nicht mehr verpflichtend.

Aber: Bei Verstößen drohen weiterhin empfindliche Geldbußen (bis zu 3 % des weltweiten Umsatzes).

Unser Fazit für die Praxis:

Gerade für Geschäftsführer, CFOs und FiBu-Teams ist das ein wichtiges Signal:

Mehr unternehmerischer Spielraum, weniger Papierarbeit.

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Düsseldorfer Tabelle 2026: Was Eltern, Großeltern & Unterhaltspflichtige jetzt wissen müssen

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2026: Mehr Unterhalt – und erstmals wieder klare Regeln zum Eltern- und Enkelunterhalt

Das OLG Düsseldorf hat die Düsseldorfer Tabelle für 2026 veröffentlicht. Sie ist das wichtigste Werkzeug, um Unterhaltszahlungen in Deutschland zu berechnen – egal ob für Kinder, Studierende, Eltern oder Großeltern.

Wir fassen die wichtigsten Änderungen so zusammen, dass sie jeder sofort versteht – ganz ohne juristische Fachsprache.

1. Höhere Unterhaltsbeträge für Kinder

Du bist Elternteil? Dann betrifft dich das direkt.

Alle Bedarfssätze für Kinder steigen. Grund dafür ist der erhöhte Mindestunterhalt.

Neue Mindestbeträge ab 2026:

• 0–5 Jahre: 486 €

• 6–11 Jahre: 558 €

• 12–17 Jahre: 653 €

Das ist die Basis der ersten Einkommensgruppe. Wer mehr verdient, rutscht in höhere Gruppen – dort steigen die Beträge wie bisher stufenweise an.

2. Volljährige Kinder: ebenfalls höhere Sätze

Volljährige, die noch zuhause wohnen, erhalten ebenfalls mehr.

In der ersten Einkommensgruppe entspricht ihr Bedarf 125 % des Mindestbedarfs eines 6–11-jährigen Kindes.

3. Studierende: Bedarf bleibt gleich

Studierende, die nicht mehr zuhause wohnen, behalten ihren bisherigen Satz von 990 € monatlich (inkl. 440 € Warmmiete).

Das ist der einzige Wert, der 2026 nicht steigt.

4. Kindergeld wird weiterhin angerechnet

• Bei minderjährigen Kindern: zur Hälfte

• Bei volljährigen Kindern: vollständig

Der Zahlbetrag sinkt also entsprechend.

5. Selbstbehalte: erstmals wieder klare Regeln zum Elternunterhalt

Wichtig für alle, die Eltern mit Pflegebedarf haben oder haben könnten – und das betrifft viele.

Der Selbstbehalt (also der Betrag, den du für dich selbst behalten darfst, bevor du Unterhalt zahlen musst) wurde neu definiert:

Gegenüber eigenen Eltern: mindestens 2.650 € (inkl. 1.000 € Warmmiete)

• Für Ehegatten, die mit dem Unterhaltspflichtigen leben: 2.120 €

Neu ist auch die Quote:

• 70 % des übersteigenden Einkommens bleiben zusätzlich unangetastet.

Das schützt Unterhaltspflichtige stärker als früher.

6. Neu: Selbstbehalt beim Enkelunterhalt

Auch Großeltern müssen manchmal Unterhalt zahlen – z. B. wenn Eltern finanziell ausfallen.

Der Selbstbehalt gegenüber Enkeln wurde erstmals klar festgelegt:

2.650 € (inkl. 1.000 € Warmmiete)

• Ehegatte im Haushalt: 2.120 €

Hier bleibt zusätzlich 50 % des darüber hinausgehenden Einkommens unangetastet – bewusst niedriger als beim Elternunterhalt.

Warum ist das alles wichtig?

Du bist Elternteil, Großelternteil, CFO, Geschäftsführer oder FiBu-Mitarbeiter?

Dann solltest du die neuen Regeln kennen, weil:

• Unterhalt ist ein gesetzlicher Anspruch.

• Schon kleine Änderungen können die monatlichen Zahlungen beeinflussen.

• Unternehmen berücksichtigen Unterhalt oft bei Lohnabrechnung, Pfändungen oder Personalthemen.

Die Düsseldorfer Tabelle sorgt dafür, dass Unterhaltsberechnung einheitlich und verlässlich bleibt.

Ab 2026 gilt: etwas höhere Unterhaltsbeträge – aber gleichzeitig stärkere Entlastungen bei Eltern- und Enkelunterhalt.

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IT-Sicherheit für KMU – Fördermittel sichern statt Budget sprengen

Du führst ein kleines oder mittleres Unternehmen? Oder bist verantwortlich für Finanzen bzw. Geschäftsführung? Dann könnte dieser Hinweis für dich relevant sein: Der Staat fördert IT-Sicherheit – und mit dem richtigen Förderantrag kannst du bares Geld sparen, statt alles aus eigener Tasche zu bezahlen.

Viele Unternehmen unterschätzen, wie teuer es sein kann, Ihre IT-Infrastruktur sicher zu machen. Hardware, Software, Firewalls, Backups, Mitarbeiterschulungen — all das kostet. Gerade für KMU kann das eine Hürde sein.

Mit Förderprogrammen auf EU-, Bundes- oder Landesebene bekommst du Unterstützung — oft als Zuschuss oder zinsgünstiges Darlehen: CYBERsicher

Damit dein Antrag erfolgreich ist, solltest du folgende Punkte beachten:

Wenn du diese Punkte beherzigst, steigen deine Chancen deutlich, dass der Antrag bewilligt wird — und dein Unternehmen profitiert langfristig von mehr Sicherheit ohne unnötige Budgetbelastung.

Fazit: Betrachte IT-Sicherheit nicht als Kostenfaktor, sondern als Investition — und nutze Fördermittel, um clever in den Schutz deiner Systeme und Prozesse zu investieren.

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