Signing Bonus für Profisportler oder Manager: Sofort Aufwand oder über Jahre abschreiben?

Du bist Gesellschafter, CFO oder verantwortest die Bilanzierung von Managementvergütungen?

Dann solltest du dieses neue BFH-Urteil kennen. Denn es betrifft nicht nur den Profifußball, sondern kann auch für Bonuszahlungen an Geschäftsführer und Führungskräfte relevant werden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) musste entscheiden, wie sogenannte Handgelder ("Signing Fees") steuerlich zu behandeln sind.

Einfach erklärt:

Ein Fußballverein zahlt einem neuen Spieler mehrere Millionen Euro dafür, dass er den Vertrag unterschreibt.

Die spannende Frage:

Kann der Verein den Betrag sofort als Betriebsausgabe abziehen oder muss er die Kosten über die Vertragslaufzeit verteilen?

Der BFH differenziert dabei nach drei Fällen:

1. Ablösepflichtiger Transfer

Steht das Handgeld unmittelbar mit dem Erwerb der Spielerlaubnis in Zusammenhang, muss es als Anschaffungsnebenkosten aktiviert und über die Vertragslaufzeit abgeschrieben werden.

2. Ablösefreier Wechsel

Wird der Spieler ohne Ablöse verpflichtet, kann das Handgeld nach Auffassung des BFH sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden.

3. Vertragsverlängerung

Auch ein Handgeld für die Verlängerung eines bestehenden Vertrags ist grundsätzlich sofort abzugsfähig.

Warum ist das für Unternehmen interessant?

Signing Bonuses haben sich längst nicht mehr nur im Profisport etabliert. Auch Geschäftsführer, Top-Manager oder Spezialisten erhalten häufig Einmalzahlungen für den Abschluss oder die Verlängerung eines Arbeitsvertrags.

Das Urteil zeigt:

Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Zahlung, sondern ihr wirtschaftlicher Zweck.

Dient die Zahlung dem Erwerb eines aktivierungspflichtigen Wirtschaftsguts?

Oder soll sie lediglich den Vertragsabschluss attraktiver machen?

Davon kann abhängen, ob der Aufwand sofort den Gewinn mindert oder über mehrere Jahre verteilt werden muss.

Besonders spannend:

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Finanzamt im Verfahren unterstützt. Es bleibt daher abzuwarten, ob zeitnah eine Verwaltungsanweisung folgt.

Unser Fazit:

Unternehmen sollten Signing Bonuses und vergleichbare Managementvergütungen nicht schematisch behandeln. Die konkrete Vertragsgestaltung kann erhebliche Auswirkungen auf Bilanz und Steuerbelastung haben.

Wichtige Fundstellen:

BFH, Urteil vom 03.03.2026 – IX R 33/23

Vorinstanz:

FG München, Urteil vom 17.04.2023 – 7 K 414/22

Relevante Vorschriften:

Gebäude schneller abschreiben? Dieses neue Urteil hilft dir dabei!

Du bist Vermieter, Gesellschafter-Geschäftsführer, CFO oder Investorin mit vermieteten Immobilien im Bestand? Dann solltest du jetzt ganz genau hinschauen!

 Mit einem neuen Urteil stärkt das FG Münster (Urteil vom 02.04.2025 – 14 K 654/23 E) Eigentümern den Rücken, die ihre Immobilie schneller abschreiben wollen.

Worum geht's?

📉 Normalerweise gilt bei vermieteten Gebäuden eine Abschreibungsdauer von 50 Jahren – also 2 % AfA pro Jahr.

📉 Aber: Wer nachweist, dass sein Gebäude wirtschaftlich schneller „verbraucht“ ist, kann eine höhere AfA ansetzen – z. B. 4,35 % bei 23 Jahren Restnutzungsdauer.

Das FG Münster sagt:

✅ Es reicht ein plausibles Gutachten zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer – auch ohne aufwendiges Bausubstanzgutachten.

✅ Grundlage kann die ImmoWertV sein – z. B. das Punktesystem zur Modernisierung.

✅ Eine Zertifizierung des Gutachters nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist nicht zwingend.

✅ Aber: Eine persönliche Besichtigung durch den Gutachter ist Pflicht. (auch nachträglich möglich)

Wichtig für dich:

Wenn du Immobilien hältst oder verwaltest, kann sich die verkürzte Nutzungsdauer in der Steuererklärung richtig lohnen – vor allem bei älteren oder nur teilsanierten Objekten.

💡 Mein Tipp:

Lass prüfen, ob bei deinen Immobilien ein höherer AfA-Satz durchsetzbar ist.

➡️ Gerade bei Sanierungsobjekten oder strukturschwachen Lagen lohnt sich der Blick ins Detail.

➡️ Eine gut gemachte ImmoWertV-basierte Bewertung kann bares Geld bedeuten 💶

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Portugal lockt mit Steuerbonus – aber nur für die Richtigen!

Du überlegst, deinen Lebensmittelpunkt nach Portugal zu verlegen? Oder begleitest Mandanten, die sich damit beschäftigen? Dann solltest du das neue Steuerregime kennen – und genau prüfen, ob du (noch) dazu passt.

👉 Das bekannte NHR-Modell mit 10 Jahren Steuervorteilen wurde Ende 2023 abgeschafft.

👉 Seit 2024 gilt: Nur wer in Forschung, Innovation oder bestimmten Hightech-Sektoren tätig ist, kann profitieren.

Das neue Steuerprogramm heißt NIR – „New Impatriate Regime“ – und ist keine Steueroase für alle.

Was bringt das neue NIR?

✅ 10 Jahre 20 % Steuersatz auf portugiesische Gehälter oder Tätigkeiten im Innovationsumfeld

✅ Steuerfreiheit für viele ausländische Einkünfte (z. B. Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren) – auch ohne Besteuerung im Ausland

✅ Rückkehr nach zwischenzeitlichem Wegzug ist möglich – der 10-Jahres-Zeitraum bleibt aktiv

🚫 Nicht begünstigt: Rentner, Vermieter, Freelancer ohne Bezug zu Forschung/Innovation

Wer profitiert?

🧪 Wissenschaftler, Entwickler, Data Scientists

📱 IT-Profis und Tech-Führungskräfte

🏥 Ärzte und Ingenieure im Hightech-Bereich

🚀 Geschäftsführer in innovativen Start-ups

Wichtig: Unternehmen und Tätigkeiten müssen zertifiziert sein – z. B. durch Portugal Tech oder IAPMEI. Ein Arbeitsvertrag mit Innovationsbezug ist Pflicht.

Für wen lohnt sich ein genauer Blick?

👔 Gesellschafter-Geschäftsführer, die in ein portugiesisches Start-up einsteigen

📊 PE- oder VC-Fonds, die Expat-Fachkräfte ins Land bringen

🏠 Vermögende Privatpersonen, die auf alte NHR-Regeln hoffen (Spoiler: bringt nix mehr 🙃)

📌 Mein Tipp als Steuerberater:

Wenn du oder dein Mandant nach Portugal gehen wollt – prüfe vorab, ob eine NIR-Berechtigung möglich ist.

Denn ohne passenden Job oder Start-up gibt’s keine steuerliche Abkürzung mehr.

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Mandanteninformation September / Oktober