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CSRD-Verschiebung beschlossen – was Unternehmen jetzt wissen müssen

Du bist CFO, ESG-Verantwortlicher oder Geschäftsführer eines Unternehmens mit >750 Mitarbeitenden? Dann gibt’s gute Nachrichten aus Brüssel!

Die EU-Kommission hat beschlossen:

👉 Die neuen ESG-Berichtspflichten nach CSRD werden für „Wave-1“-Unternehmen entschärft.

👉 Das betrifft Unternehmen, die ab 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen.

Was ändert sich konkret?

Zusatzanforderungen für 2025 und 2026 werden um zwei Jahre verschoben – du musst nicht mehr laufend nachschärfen

Erleichterungen für Großunternehmen mit mehr als 750 MA – sie erhalten dieselben Übergangsregeln wie kleinere Unternehmen

✅ Besonders komplexe Themen wie Biodiversität (E4), Lieferkette (S2) oder Konsumentenrechte (S4) dürfen vorerst ausgelassen werden

✅ Du musst aber zusammenfassend berichten, wenn das Thema für dich wesentlich ist 💡

Hintergrund:

Europa will Bürokratie abbauen, den „Green Deal“ nicht kippen – aber praktikabler machen. Unternehmen sollen sich jetzt auf das Wesentliche konzentrieren dürfen – und nicht auf 1000+ ESG-Datenpunkte.

Was heißt das für dich?

🔍 Wenn du für die ESG-Berichtspflichten verantwortlich bist:

→ Prüfe sofort, welche Erleichterungen du ab 2025 nutzen kannst

→ Überlege, wie du die Übergangszeit strategisch zur Vorbereitung nutzt

→ Halte dein Team auf dem Laufenden – viele Pflichten bleiben, aber mit mehr Luft zum Atmen

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