Du bist CFO, ESG-Verantwortlicher oder Geschäftsführer eines Unternehmens mit >750 Mitarbeitenden? Dann gibt’s gute Nachrichten aus Brüssel!
Die EU-Kommission hat beschlossen:
👉 Die neuen ESG-Berichtspflichten nach CSRD werden für „Wave-1“-Unternehmen entschärft.
👉 Das betrifft Unternehmen, die ab 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen.
Was ändert sich konkret?
✅ Zusatzanforderungen für 2025 und 2026 werden um zwei Jahre verschoben – du musst nicht mehr laufend nachschärfen
✅ Erleichterungen für Großunternehmen mit mehr als 750 MA – sie erhalten dieselben Übergangsregeln wie kleinere Unternehmen
✅ Besonders komplexe Themen wie Biodiversität (E4), Lieferkette (S2) oder Konsumentenrechte (S4) dürfen vorerst ausgelassen werden
✅ Du musst aber zusammenfassend berichten, wenn das Thema für dich wesentlich ist 💡
Hintergrund:
Europa will Bürokratie abbauen, den „Green Deal“ nicht kippen – aber praktikabler machen. Unternehmen sollen sich jetzt auf das Wesentliche konzentrieren dürfen – und nicht auf 1000+ ESG-Datenpunkte.
Was heißt das für dich?
🔍 Wenn du für die ESG-Berichtspflichten verantwortlich bist:
→ Prüfe sofort, welche Erleichterungen du ab 2025 nutzen kannst
→ Überlege, wie du die Übergangszeit strategisch zur Vorbereitung nutzt
→ Halte dein Team auf dem Laufenden – viele Pflichten bleiben, aber mit mehr Luft zum Atmen
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