Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 einer neuen Verordnung zugestimmt, die regelt, wie Unternehmen künftig sogenannte Mindeststeuer-Berichte erstellen und austauschen müssen. Diese Verordnung setzt Vorgaben aus dem internationalen Mindeststeuerrecht (OECD/GloBE/DAC-9) in deutsches Recht um.
Was bedeutet das konkret? Große internationale Unternehmensgruppen, die nach dem Mindeststeuergesetz Berichtspflichten haben, müssen diese Berichte künftig in standardisierter Form erstellen und elektronisch austauschen. Die Verordnung legt fest:
Für viele mittelständische Unternehmen ohne internationale Strukturen ist diese Pflicht nicht direkt relevant, aber für international tätige Gruppen bedeutet diese Verordnung:
Diese Änderungen sind Teil eines größeren Pakets zur Anpassung des Mindeststeuerrechts in Deutschland – parallel wurde am selben Tag auch das Mindeststeueranpassungsgesetz beschlossen.
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