Nach jahrelangen Verhandlungen wurden die Rahmenbedingungen für den Brexit in letzter Minute festgezurrt, wobei auch hier erneut Übergangsregeln zu beachten sind. Fest steht, dass Großbritannien seit 1. Januar 2021 für Warenlieferungen und Dienstleistungen als Drittlandgebiet definiert wird, während dieser Status für Nordirland nur hinsichtlich Dienstleistungen gilt.
Was die Brexit-Vereinbarungen nun konkret für Ihr Unternehmen bedeuten können und welche Auswirkungen diese auf den Handel und die jeweilige Umsatzsteuerberechnung haben, können Sie HIER gewohnt kompakt und verständlich nachlesen.
Sollten darüber hinaus noch Fragen offen sein, steht Ihnen Ihr KMpro-Team selbstverständlich wie immer zur Seite – wir halten Sie gerne weiterhin auf dem Laufenden.
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