Mit dem Ziel, das Recht der Personengesellschaften an die moderne Wirtschaftsrealität anzupassen, wurde ein Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Ab 2023 soll eine Wahl der Besteuerungsform bei Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer ermöglicht werden.
Derzeit werden Personenhandelsgesellschaften und auch Partnerschaftsgesellschaften auf Ebene ihrer Gesellschafter transparent besteuert. Dies wird auch mit der Neuregelung, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten soll, weiterhin möglich sein. Wahlweise können sich die Gesellschafter jedoch ebenso für die intransparente Besteuerung entscheiden – hierbei bezahlt die Gesellschaft die Steuer auf die erwirtschafteten Gewinne selbst. Diese Art der Besteuerung gleicht dann der einer GmbH oder auch AG. Damit sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für Personengesellschaften verbessert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.
Sobald sich die neuen Gesetzgebungen konkretisieren, informieren wir Sie gerne darüber.
Quelle: Gesetzgebung | Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
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