Es ist immer eine schöne Anerkennung, wenn Mitarbeitern ein Dienstwagen zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt wird. Die lohnsteuerliche Belastung kann zudem minimiert werden, wenn es sich um eine Firmenwagenüberlassung aus einem Fahrzeugpool des Unternehmens handelt. Wir schlüsseln die Unterschiede gerne für Sie auf.
Bei der klassischen Dienstwagenüberlassung zur privaten Nutzung ist in der Regel das Fahrzeug einem Arbeitnehmer fest zugeordnet. Diese ist dann auch Bestandsteil des Gehalts und muss entsprechend versteuert werden. Je nach Bruttolistenpreis des Autos sowie der Strecke zwischen Wohnort und Tätigkeitsstätte kann dies eine nicht unerhebliche Belastung darstellen.
Entscheidet man sich hingegen für die Einrichtung eines Firmenwagenpools, ist die steuerliche Belastung geringer und der Arbeitnehmer hat trotzdem Zugriff auf ein Fahrzeug. Hierbei wird der sogenannte geldwerte Vorteil anders erfasst: Er ermittelt sich aus einem Prozent der Bruttolistenpreise aller Fahrzeuge im Pool geteilt durch die Anzahl der berechtigten Nutzer. Die steuerliche Belastung für jeden einzelnen kann mit dieser Einrichtung erheblich gesenkt werden.
Ein kleiner Wermutstropfen liegt im organisatorischen Aufwand für das Unternehmen: Dieses muss ein Fuhrparkmanagement implementieren, das die Kontrolle und Wartung der Fahrzeuge übernimmt. Zudem zieht jede Änderung bezüglich Fahrzeuge und Nutzer eine Neuberechnung der vom Arbeitnehmer zu versteuernden Pauschale nach sich.
Wir beraten Sie gerne bei Ihrer unternehmensinternen Regelung zu Dienstfahrzeugen oder aber Fahrzeugpools – unsere KMpro-Experten stehen für Fragen zur Verfügung.
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