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Die Sache mit den Steuerklassen

Ein Thema, mit dem sich jeder Erwachsene im Leben beschäftigen muss: Warum gibt es eigentlich Steuerklassen und welche gilt für mich?

Vorne weggeschickt hat die Wahl der Steuerklasse erhebliche Auswirkungen auf die Nettovergütung eines Arbeitnehmers und nicht immer kann man diese frei wählen. So haben Ledige zwangsläufig die Steuerklasse I, bei jeder weiteren steuerpflichtigen Beschäftigung sogar die Steuerklasse VI, was einen hohen Steuerabzug vom Bruttolohn bedeutet. Nur bei Alleinerziehenden kommt die günstigere Steuerklasse II zur Anwendung. 

Eine gewisse Wahlfreiheit besteht lediglich nach einer Eheschließung: So erhalten Ehegatten zunächst automatisch jeweils die Steuerklasse IV. Spürbare Änderungen zur Steuerklasse I ergeben sich bei der Steuerhöhe dadurch nicht. Auf Antrag kann einer der Ehegatten jedoch die vorteilhaftere Klasse III wählen, womit der andere zwangsläufig die ungünstige Steuerklasse V erlangt. Diese Option kann beispielsweise bei großen Gehaltsunterschieden individuell sinnvoll sein, zieht allerdings die zwingende Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das betroffene Jahr nach sich, die womöglich zu einer Steuernachzahlung führt.  

Sollten Sie sich für einen Steuerklassenwechsel entscheiden, müssen Sie Ihren Arbeitgeber hierüber informieren. Dabei entfällt seit dem Jahr 2013 die Vorlage von Papiernachweisen der Steuerklasse, denn durch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) werden neben Kinderfreibeträgen, Kirchensteuerabzugsmerkmalen und weiteren Sachverhalten auch die Lohnsteuerklassen elektronisch an die Arbeitgeber übermittelt.  

Gerne helfen Ihnen unsere KMpro-Experten bei der Wahl der für Sie günstigsten Steuerklasse und bearbeiten Ihre Einkommenssteuererklärung. Da die Lohnsteuer an die Einkommensteuer angerechnet wird, können auf diesem Weg zu viel bezahlte Steuern erstattet werden.  

FotoBernd Leitner – stock.adobe.com