👉 Gute Nachrichten für Gesellschafter einer KGaA!
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden: Eine disquotale Einlage in die Kapitalrücklage einer KGaA ist keine Schenkung an den persönlich haftenden Gesellschafter (phG). 🚀
🔍 Was bedeutet das konkret?
Schenkungssteuerpflichtige Vorgänge sind oft ein heiß diskutiertes Thema. In diesem Fall wurde klargestellt:
📌 Warum ist das relevant?
Gerade für persönlich haftende Gesellschafter (phG) von KGaA und andere Gesellschafter ist dies eine bedeutende Entscheidung. Es sorgt für mehr Planungssicherheit bei disquotalen Einlagen.
💡 Und jetzt?
Die Revision ist beim BFH anhängig – hier bleibt abzuwarten, wie es weitergeht. Für aktuelle Sachverhalte gilt: Der neue § 7 Abs. 9 ErbStG ist bei Werterhöhungen der Beteiligungen zu beachten, die nach dem 28.03.2024 erfolgen.
📢 Du bist Gesellschafter? Dann behalte solche Entwicklungen im Blick!
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