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Du hast für jemand anderen Steuern gezahlt? Dann lies das unbedingt!

Du hast schon mal für jemand anderen eine Steuerzahlung übernommen – z. B. für deinen Partner, Chef oder Mandanten?

Dann ist dieses neue Urteil des BFH spannend für dich!

Worum geht’s?

Eine Frau zahlte über 20.000 € Einkommensteuer für jemand anderen – angeblich unter Druck. Als sie das Geld zurückwollte, lehnte das Finanzamt ab: „Du hast doch für jemand anderen gezahlt – also bekommst du auch nichts zurück.“

Doch jetzt sagt der BFH klar:

Wenn du nur wegen Drohung oder Erpressung gezahlt hast – und das beweisen kannst – dann kannst du die Zahlung anfechten und bekommst ggf. selbst das Geld zurück!

Der Fachbegriff dazu ist die sogenannte Tilgungsbestimmung.

Wenn du diese wegen Drohung anfechtest (§ 123 BGB), ist die Zahlung so zu behandeln, als hättest du sie für dich selbst geleistet, dann hast du den Anspruch auf Rückerstattung nach § 37 AO – und nicht der andere.

Aber: Du musst die Drohung beweisen können. Pauschale Aussagen reichen nicht – der Schutz der Finanzverwaltung tritt hinter deinen privaten Schutz zurück.

Praxis-Tipp:

Wenn du fremde Steuerschulden begleichst – immer mit Anwalt oder Steuerberater klären, wer später Erstattungsansprüche hat.

Und wenn du unter Druck gezahlt hast: Lass prüfen, ob eine Anfechtung möglich ist!

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