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Du lebst im Ausland? Achtung vor Vorzugsbesteuerung bei Remmittance Regelung

Viele Deutsche leben im Ausland und erzielen dort oder weltweit Einkünfte. Was viele nicht wissen: Auch aus steuerlicher Sicht kann das ein echtes Eigentor sein.

Was ist passiert?

Eine Deutsche lebt seit vielen Jahren in London. Ihre ausländischen Kapitalerträge hat sie nicht nach Großbritannien überwiesen. Dort hätte sie von einer speziellen Steuerregel – der sogenannten „Remittance Basis“ – profitieren können. Das bedeutet: Nur was tatsächlich nach UK überwiesen wird, wird auch besteuert.

Klingt erstmal praktisch. Aber:

Der BFH (Bundesfinanzhof) hat nun entschieden, dass genau diese Regel eine Vorzugsbesteuerung darstellt. Und das hat Folgen:

➡️ Wer solche Vorteile im Ausland nutzt (oder nutzen könnte), kann in Deutschland trotz Wegzug mit einer erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach dem Außensteuergesetz (§ 2 AStG) belegt werden.

➡️ Das heißt: Steuern auf Auslandseinkünfte – obwohl man gar nicht mehr in Deutschland lebt!

Für wen ist das wichtig?

  • Für alle, die aus Deutschland weggezogen sind
  • Für Gesellschafter, Investoren oder Unternehmer mit ausländischen Kapitaleinkünften
  • Für alle, die von steuerlichen Vorteilen im Ausland profitieren (wollen)

Achtung: Die Remittance Basis in Großbritannien wird zum 6.4.2025 abgeschafft. Aber ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen Ländern!

Unser Tipp:

Wer im Ausland lebt und Vermögen oder Einkommen aus verschiedenen Ländern hat, sollte sich genau beraten lassen – bevor das Finanzamt anklopft.

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