Warum Gesellschafter jetzt besonders aufpassen müssen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt:
Für gewisse Schenkungen ist es egal, ob jemand überhaupt schenken wollte.
Worum ging es?
Zwei Brüder waren an einer GmbH beteiligt.
Ein Bruder verkauft seinen Anteil – zu einem Preis, der Jahre vorher festgelegt wurde.
Als der Verkauf später wirksam wird, ist der Anteil deutlich mehr wert.
Das Finanzamt sagt:
➡️ Diese Wertsteigerung ist eine (teilweise) Schenkung.
Der betroffene Bruder argumentiert:
„Wir waren zerstritten – ich wollte ihm ganz sicher nichts schenken.“
Die klare Antwort des BFH:
Der Wille ist völlig egal. Auch Streit schließt eine Schenkungsteuer nicht aus.
Entscheidend ist nur eines:
Hat sich der Wert der Anteile objektiv erhöht – ja oder nein?
Wenn ja, dann kann Schenkungsteuer anfallen,
selbst bei einem ganz normalen Kaufvertrag.
Besonders wichtig für die Praxis
Warum das Urteil so brisant ist
Viele Gestaltungen (in Familienunternehmen) laufen genau so:
Das kann unbemerkt Schenkungsteuer auslösen.
Unser klares Fazit
Wenn du:
lass die Gestaltung vorab steuerlich prüfen.
Denn: Nicht jede Schenkung fühlt sich wie eine Schenkung an – steuerlich kann sie trotzdem eine sein.
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