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Du wolltest nichts schenken – und musst trotzdem Schenkungsteuer zahlen?

Warum Gesellschafter jetzt besonders aufpassen müssen


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt:

Für gewisse Schenkungen ist es egal, ob jemand überhaupt schenken wollte.

Worum ging es?

Zwei Brüder waren an einer GmbH beteiligt.

Ein Bruder verkauft seinen Anteil – zu einem Preis, der Jahre vorher festgelegt wurde.

Als der Verkauf später wirksam wird, ist der Anteil deutlich mehr wert.

Das Finanzamt sagt:

➡️ Diese Wertsteigerung ist eine (teilweise) Schenkung.

Der betroffene Bruder argumentiert:

„Wir waren zerstritten – ich wollte ihm ganz sicher nichts schenken.“

Die klare Antwort des BFH:

Der Wille ist völlig egal. Auch Streit schließt eine Schenkungsteuer nicht aus.

Entscheidend ist nur eines:

Hat sich der Wert der Anteile objektiv erhöht – ja oder nein?

Wenn ja, dann kann Schenkungsteuer anfallen,

selbst bei einem ganz normalen Kaufvertrag.

Besonders wichtig für die Praxis

  • Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Anteilsübertragung rechtlich wirksam wird
  • Nicht der Vertragsabschluss
  • Nicht der ursprüngliche Kaufpreis
  • Nicht die persönliche Beziehung zwischen den Beteiligten

Warum das Urteil so brisant ist

Viele Gestaltungen (in Familienunternehmen) laufen genau so:

  • Kaufpreise werden früh festgelegt
  • Übertragungen erfolgen später
  • Unternehmenswerte steigen

Das kann unbemerkt Schenkungsteuer auslösen.

Unser klares Fazit

Wenn du:

  • Gesellschafter bist
  • Anteile überträgst oder übernehmen willst
  • Kaufpreise langfristig festlegst

lass die Gestaltung vorab steuerlich prüfen.

Denn: Nicht jede Schenkung fühlt sich wie eine Schenkung an – steuerlich kann sie trotzdem eine sein.

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