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Düsseldorfer Tabelle 2026: Was Eltern, Großeltern & Unterhaltspflichtige jetzt wissen müssen

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2026: Mehr Unterhalt – und erstmals wieder klare Regeln zum Eltern- und Enkelunterhalt

Das OLG Düsseldorf hat die Düsseldorfer Tabelle für 2026 veröffentlicht. Sie ist das wichtigste Werkzeug, um Unterhaltszahlungen in Deutschland zu berechnen – egal ob für Kinder, Studierende, Eltern oder Großeltern.

Wir fassen die wichtigsten Änderungen so zusammen, dass sie jeder sofort versteht – ganz ohne juristische Fachsprache.

1. Höhere Unterhaltsbeträge für Kinder

Du bist Elternteil? Dann betrifft dich das direkt.

Alle Bedarfssätze für Kinder steigen. Grund dafür ist der erhöhte Mindestunterhalt.

Neue Mindestbeträge ab 2026:

• 0–5 Jahre: 486 €

• 6–11 Jahre: 558 €

• 12–17 Jahre: 653 €

Das ist die Basis der ersten Einkommensgruppe. Wer mehr verdient, rutscht in höhere Gruppen – dort steigen die Beträge wie bisher stufenweise an.

2. Volljährige Kinder: ebenfalls höhere Sätze

Volljährige, die noch zuhause wohnen, erhalten ebenfalls mehr.

In der ersten Einkommensgruppe entspricht ihr Bedarf 125 % des Mindestbedarfs eines 6–11-jährigen Kindes.

3. Studierende: Bedarf bleibt gleich

Studierende, die nicht mehr zuhause wohnen, behalten ihren bisherigen Satz von 990 € monatlich (inkl. 440 € Warmmiete).

Das ist der einzige Wert, der 2026 nicht steigt.

4. Kindergeld wird weiterhin angerechnet

• Bei minderjährigen Kindern: zur Hälfte

• Bei volljährigen Kindern: vollständig

Der Zahlbetrag sinkt also entsprechend.

5. Selbstbehalte: erstmals wieder klare Regeln zum Elternunterhalt

Wichtig für alle, die Eltern mit Pflegebedarf haben oder haben könnten – und das betrifft viele.

Der Selbstbehalt (also der Betrag, den du für dich selbst behalten darfst, bevor du Unterhalt zahlen musst) wurde neu definiert:

Gegenüber eigenen Eltern: mindestens 2.650 € (inkl. 1.000 € Warmmiete)

• Für Ehegatten, die mit dem Unterhaltspflichtigen leben: 2.120 €

Neu ist auch die Quote:

• 70 % des übersteigenden Einkommens bleiben zusätzlich unangetastet.

Das schützt Unterhaltspflichtige stärker als früher.

6. Neu: Selbstbehalt beim Enkelunterhalt

Auch Großeltern müssen manchmal Unterhalt zahlen – z. B. wenn Eltern finanziell ausfallen.

Der Selbstbehalt gegenüber Enkeln wurde erstmals klar festgelegt:

2.650 € (inkl. 1.000 € Warmmiete)

• Ehegatte im Haushalt: 2.120 €

Hier bleibt zusätzlich 50 % des darüber hinausgehenden Einkommens unangetastet – bewusst niedriger als beim Elternunterhalt.

Warum ist das alles wichtig?

Du bist Elternteil, Großelternteil, CFO, Geschäftsführer oder FiBu-Mitarbeiter?

Dann solltest du die neuen Regeln kennen, weil:

• Unterhalt ist ein gesetzlicher Anspruch.

• Schon kleine Änderungen können die monatlichen Zahlungen beeinflussen.

• Unternehmen berücksichtigen Unterhalt oft bei Lohnabrechnung, Pfändungen oder Personalthemen.

Die Düsseldorfer Tabelle sorgt dafür, dass Unterhaltsberechnung einheitlich und verlässlich bleibt.

Ab 2026 gilt: etwas höhere Unterhaltsbeträge – aber gleichzeitig stärkere Entlastungen bei Eltern- und Enkelunterhalt.

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