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Ehe-GbR: Familienheim steuerfrei

Familienheim in der Ehe-GbR – Schenkungsteuer ade!


Du bist verheiratet und besitzt gemeinsam mit deinem Partner ein Haus oder eine Wohnung?

Dann ist dieses Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) für dich interessant – besonders, wenn ihr euer Familienheim gemeinsam in einer Ehegatten-GbR haltet oder darüber nachdenkt.

Der BFH hat entschieden:

Wenn ein Ehegatte das Familienheim unentgeltlich in eine GbR einbringt, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, gilt das steuerlich als Schenkung an den anderen Ehegatten.

Aber – und das ist die gute Nachricht – diese Schenkung bleibt steuerfrei!

Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG gilt nämlich auch dann,

wenn das Familienheim nicht direkt übertragen, sondern über eine GbR-Struktur eingebracht wird.

Damit stellt der BFH klar: Entscheidend ist, dass der begünstigte Ehegatte am Familienheim beteiligt ist – nicht, ob das Eigentum formal bei der GbR liegt.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Die Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR ist keine steuerliche Falle,
  • sondern kann weiterhin steuerfrei erfolgen – solange das Objekt selbst bewohnt wird.
  • Wichtig bleibt: Das Haus muss Familienheim im steuerlichen Sinn sein, also zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.

Fazit:

Der BFH öffnet mit diesem Urteil (II R 18/23 vom 4.6.2025) den Weg für eine steuerneutrale Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR. Das schafft Gestaltungsspielraum, etwa wenn Ehepaare ihre Immobilienstruktur klarer regeln oder Vermögenswerte in einer Gesellschaft bündeln wollen.

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