Du bist Gesellschafter einer KG oder berätst eine Personengesellschaft?
Dann aufgepasst: Der BFH hat die Spielregeln für das steuerliche Eigenkapital klargestellt!
Im Urteil vom 16.01.2025 (IV R 28/23) hat der BFH klargestellt:
➡️ Ein steuerliches Eigenkapitalkonto liegt nur vor, wenn im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt ist, dass:
Fehlen diese Regelungen, wird das Konto nicht als Eigenkapital anerkannt – mit teuren Folgen bei Verlustverrechnungen oder Einbringungen!
Praxis-Tipp:
Prüfe deinen Gesellschaftsvertrag genau:
Gerade wenn du freiwillige Einlagen leisten willst oder deine Gesellschaft Vermögen langfristig sichern möchte, ist saubere Gestaltung Pflicht!
Unser Fazit:
Wer seinen Vertrag jetzt anpasst, spart später Stress mit dem Finanzamt und sichert steuerliche Vorteile! 💼🚀
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