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Eigenkapital bei Personengesellschaften: Warum dein Gesellschaftsvertrag jetzt auf den Prüfstand stehen sollte!


Du bist Gesellschafter einer KG oder berätst eine Personengesellschaft?

Dann aufgepasst: Der BFH hat die Spielregeln für das steuerliche Eigenkapital klargestellt!

Im Urteil vom 16.01.2025 (IV R 28/23) hat der BFH klargestellt:

➡️ Ein steuerliches Eigenkapitalkonto liegt nur vor, wenn im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt ist, dass:

  • Verluste auf dem Konto erfasst werden können
  • und es Verfügungsbeschränkungen gibt (also: kein freier Zugriff aufs Guthaben)

Fehlen diese Regelungen, wird das Konto nicht als Eigenkapital anerkannt – mit teuren Folgen bei Verlustverrechnungen oder Einbringungen!

Praxis-Tipp:

Prüfe deinen Gesellschaftsvertrag genau:

  • Sind Einlagen, Verluste und Entnahmen richtig geregelt?
  • Gibt es klare Einschränkungen bei Entnahmen?

Gerade wenn du freiwillige Einlagen leisten willst oder deine Gesellschaft Vermögen langfristig sichern möchte, ist saubere Gestaltung Pflicht!

Unser Fazit:

Wer seinen Vertrag jetzt anpasst, spart später Stress mit dem Finanzamt und sichert steuerliche Vorteile! 💼🚀

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