Zur Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben (Beschluss v. 19.1.2021).
Hintergrund: Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im Home-Office arbeiten.
Hinweis:
Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.
Zum Beschluss aus der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19.1. 2021 gelangen Sie hier.
Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag unseres Bloggers Dr. Timmy Wengerofsky im NWB Experten-Blog.
Quellen: NWB Datenbank, Bundesregierung online (JT)
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Fundstelle(n): NWB NAAAH-69479