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Energiekostendämpfungsprogramm - Anträge nur bis zum 31.8.2022 möglich

Seit dem 15.7.2022 können Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Die Anträge müssen bis zum 31.8.2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über ein Online-Portal des BAFA gestellt werden.

Mit der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erlassenen Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm sollen Unternehmen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine Zuschüsse zu den stark gestiegenen Energiepreisen erhalten.

Von dem 5-Milliarden-Euro-Hilfsprogramm sind Unternehmen begünstigt, die besonders stark von den hohen Energiepreisen betroffen sind bzw. deren Stromkosten sich zwischen Februar bis September 2022 im Verhältnis zum durchschnittlichen Preis 2021 mehr als verdoppelt haben.

Achtung: Kurze Antragsfrist bis zum 31.8.2022

Der Zuschuss muss spätestens bis zum 31.8.2022 elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA gestellt werden. Wichtig ist, dass dieses Datum eine materielle Ausschlussfrist darstellt, so dass nur fristgerechte und vollständige Anträge bearbeitet werden können.

Mehr zu Voraussetzungen und Ablauf finden Sie auf den auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA).


Quelle: Haufe Online Redaktion, »Energiekostendämpfungsprogramm - Anträge nur bis zum 31.8.2022 möglich«, https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/energiekostenzuschuss-fuer-besonders-betroffene-unternehmen_170_573236.html​ (Stand: 18.08.2022)
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