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Entlastung in Sicht? Koalition stellt Maßnahmenpaket vor

Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Energiepreise und der zu erwartenden Verschärfung dieser Situation durch die Ukrainekrise sowie deren Folgen, stellte die neue Regierungskoalition zehn Entlastungsschritte für Bürger*innen und Unternehmen vor.

Hierzu zählt die Unterstützung bei den Stromkosten, die durch den vorgezogenen Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli erzielt werden soll. Erwartet wird, dass Stromanbieter die Entlastung von 3,723 ct/kWh an den Endverbraucher weitergeben. 

Zudem wird der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommenssteuer um 200 Euro rückwirkend ab 1. Januar 2022 erhöht. Ebenso neu festgelegt wurde der Grundfreibetrag; dieser steigt für das Jahr 2022 um 363 Euro. Auch Pendler können mit Unterstützung rechnen, die Erhöhung deren Pauschale wurde rückwirkend ab 1. Januar 2022 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer festgelegt. 

Weitere Maßnahmen sind ein Coronazuschuss für Beziehende von existenzsichernden Leistungen, ein Sofortzuschlag für Kinder in Armutsverhältnissen, die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro sowie ein weiteres Corona-Hilfe-Paket. 

Zu guter Letzt beschloss die Regierung die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sowie einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Empfänger*innen von Wohngeld. 

Wir werden Sie zu diesen verschiedenen Ansätzen weiterhin auf dem Laufenden halten und stehen Ihnen wie immer für individuelle Fragen gerne zur Verfügung. 

Fotomaryviolet – stock.adobe.com