Du bist Gesellschafter, Unternehmer oder CFO?
Dann ist dieses Urteil zur Erbschaft- und Schenkungsteuer für dich besonders wichtig.
Bei der steuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen gilt eine klare Regel:
Wer das Unternehmen zu früh „verkauft“, verliert Steuervergünstigungen.
Entscheidend ist dabei die sogenannte Behaltensfrist.
Doch was heißt eigentlich „verkaufen“?
Der Streitpunkt
Viele dachten bisher:
Sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist, gilt das Unternehmen als veräußert.
Genau das hat das Finanzgericht Münster jetzt anders gesehen.
Die klare Aussage des Gerichts
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt:
Nicht der Kaufvertrag ist entscheidend – sondern der tatsächliche Übergang des Eigentums.
Oder einfacher gesagt:
Erst wenn Anteile wirklich übertragen sind und Chancen sowie Risiken wechseln, läuft die Behaltensfrist aus.
Warum ist das so wichtig?
Im entschiedenen Fall:
Denn:
Was bedeutet das für die Praxis?
Wichtig zu wissen
Das Urteil ist noch nicht endgültig:
Die Revision liegt beim Bundesfinanzhof (Az. II R 1/26).
Fazit
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zählt nicht die Verpflichtung zur Übertrag, sondern die Übertragung selbst.
Wer Unternehmensanteile überträgt oder verkaufen will, sollte den Zeitpunkt sehr genau planen und dokumentieren.
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