Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen (wie z. B. Bitcoin) Stellung bezogen.
Leitfaden zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token und virtuellen Währungen
Das BMF-Schreiben soll Praktikern in Finanzverwaltung und Wirtschaft, aber auch einzelnen Steuerpflichtigen einen rechtssicheren und praktikablen Leitfaden zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung an die Hand geben.
Die Finanzverwaltung erläutert zahlreiche Fragen zum An- und Verkauf virtueller Währungen und sonstiger Token. Zudem geht es um die steuerliche Beurteilung von Blockerstellung, die bei Bitcoin Mining genannt wird.
Virtuelle Währungen und Token
Das Schreiben erläutert insbesondere:
Viele verschiedene ertragsteuerrechtliche Einzelfragen
Die verschiedenen virtuellen Währungen und Token werden in dem Schreiben ertragsteuerrechtlich eingeordnet. So wird beispielsweise geklärt, wie die Einkünfte aus der Veräußerung von Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token steuerlich zu behandeln sind, wenn es sich um Betriebsvermögen bzw. Privatvermögen handelt.
BMF, Schreiben v. 10.5.2022, IV C 1 - S 2256/19/10003 :001
Quelle: Haufe Online Redaktion, »Ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen und Token«, https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/ertragsteuerliche-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-token_164_545748.html?ecmId=34472&ecmUid=3842383&chorid=00511434&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FSteuern%2F53%2F00511434%2F2022-05-12%2FTop-News-Ertragsteuerliche-Behandlung-von-virtuellen-Waehrungen-und-Token (Stand: 12.05.2022)
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