Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Hintergrund ist die Besteuerung von Dividenden, die deutsche Muttergesellschaften von Tochtergesellschaften in anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten.
Was wird Deutschland vorgeworfen?
Nach Auffassung der EU-Kommission werden solche Dividenden in Deutschland teilweise mehrfach besteuert – und zwar über das hinaus, was nach der sogenannten Mutter-Tochter-Richtlinie zulässig ist.
Das könnte dazu führen, dass Unternehmen mit internationalen Beteiligungen steuerlich schlechter gestellt werden als vom europäischen Recht vorgesehen.
Warum ist das wichtig?
Gerade mittelständische Unternehmen mit Tochtergesellschaften im europäischen Ausland könnten betroffen sein.
Die EU-Kommission sieht darin einen Wettbewerbsnachteil für Unternehmen und ein Hindernis für Investitionen innerhalb des europäischen Binnenmarkts.
Noch ändert sich für Unternehmen zwar nichts unmittelbar. Deutschland hat jedoch nun zwei Monate Zeit, auf die Beanstandungen der EU-Kommission zu reagieren.
Sollte keine Einigung erzielt werden, kann die Kommission das Verfahren verschärfen und eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben. Im weiteren Verlauf ist auch eine Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union möglich.
Unser Fazit
Unternehmen mit grenzüberschreitenden Beteiligungsstrukturen sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Sollte Deutschland seine steuerlichen Regelungen anpassen müssen, könnten sich daraus künftig Änderungen bei der Besteuerung von Dividenden aus EU-Tochtergesellschaften ergeben.
Rechtliche Grundlagen
• Vertragsverletzungsverfahren: INFR(2026)2089 (Deutschland), INFR(2026)2087 (Frankreich), INFR(2026)2088 (Italien)
• Mutter-Tochter-Richtlinie: Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30. November 2011 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten.