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EuGH stoppt nationale Steuerpraxis – Dividenden jetzt besser geschützt?

Du bist CFO, PE-/VC-Fondsmanager oder Gesellschafter eines Finanzintermediärs mit grenzüberschreitenden Beteiligungen in der EU? Dann ist dieses neue EuGH-Urteil für dich entscheidend.

Worum geht’s?

Der EuGH (Urteil vom 1.8.2025 – C-92/24 bis C-94/24 „Banca Mediolanum“) hat klargestellt:

Ein EU-Staat darf Dividenden von EU-Tochtergesellschaften an inländische Muttergesellschaften nicht zusätzlich über 5 % hinaus besteuern – selbst wenn die Steuer formal keine Körperschaftsteuer ist.

Konkret betroffen war:

Die italienische IRAP – eine Sondersteuer auf Produktionstätigkeit – die bei Finanzintermediären 50 % der Dividenden in die Bemessungsgrundlage einbezog. Das verstößt laut EuGH gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie (2011/96/EU).

Warum ist das wichtig?

Viele Finanzunternehmen – z. B. Banken, Versicherer, PE-/VC-Fonds mit Holdingstrukturen – sind von solchen Regelungen betroffen. Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit und stärkt die Position bei Rückforderungs- oder Einspruchsverfahren.

Was jetzt zu tun ist:

  • Prüft eure Besteuerung grenzüberschreitender Dividenden
  • Lasst nationale Sondersteuern wie IRAP, Gewerbesteuer o. Ä. auf Unionsrechtskonformität untersuchen
  • Mögliche Erstattungsansprüche sollten (zeitnah!) geltend gemacht werden

Denn: Der EuGH stellt klar – eine Steuer bleibt eine Steuer, auch wenn sie anders heißt.

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