Du bist Gesellschafter-Geschäftsführer oder Unternehmer und denkst über eine Familiengenossenschaft nach?
Dann solltest du diese Info kennen, bevor du Sauna, Sportboot oder Supermarkteinkauf über die Genossenschaft laufen lässt.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat Stellung genommen – und macht klar:
👉 Viele der aktuell beliebten Familiengenossenschaften nutzen ihren Spielraum zu kreativ.
👉 Kosten für Urlaube, Haustiere, Luxusgüter oder privaten Lebensstil sind keine Betriebsausgaben – und auch nicht vorsteuerabzugsfähig.
Beispielhafte Fälle, die in der Praxis beanstandet wurden:
Warum das problematisch ist:
✔ Körperschaftsteuerlich gelten solche Vorteile als verdeckte Gewinnausschüttung – auch bei Genossenschaften.
✔ Umsatzsteuerlich liegt keine unternehmerische Tätigkeit vor – der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen.
✔ Ein „das steht in der Satzung“ hilft nicht – entscheidend ist, ob ein ordentlicher Geschäftsleiter das auch so gemacht hätte!
Mein Tipp:
Lass deine Genossenschaftsstruktur und die Kostenaufteilung prüfen, bevor das Finanzamt es tut. Denn aus „Familienförderung“ wird steuerlich schnell ein teures Vergnügen.
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