Familienheim in die GbR eingelegt – und trotzdem schenkungsteuerfrei? Ja! Sagt der BFH.
Du bist verheiratet und besitzt gemeinsam ein Familienheim? Oder du bist CFO, CEO oder Gesellschafter und nutzt für Immobilien eine Familien-GbR?
Dann ist dieses neue Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) für dich besonders interessant.
Der BFH hat entschieden:
Wenn ein Ehepartner das Familienheim unentgeltlich in eine GbR einlegt, an der beide Ehepartner zu gleichen Teilen beteiligt sind, kann diese Übertragung schenkungsteuerfrei sein.
Und zwar nach der bekannten Familienheim-Befreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG).
Warum ist das wichtig?
Bislang waren viele Finanzämter der Meinung:
„Die Steuerbefreiung gilt nur, wenn der Ehepartner direkt Eigentümer wird – nicht aber, wenn das Eigentum auf eine GbR übertragen wird.“
Der BFH widerspricht jetzt klar.
Was heißt das konkret?
Mit anderen Worten: Die GbR steht der direkten Eigentumsübertragung gleich.
Warum ist das Urteil so praxisrelevant?
Viele Familien organisieren Immobilien heute über eine GbR – z. B. für:
Gerade bei disquotalen Einlagen (ein Partner legt mehr ein als der andere) kam es immer wieder zu Schenkungsteuer-Fällen.
Jetzt schafft der BFH Klarheit:
Auch der Erwerb über eine Gesamthand (GbR) kann unter die Familienheim-Befreiung fallen.
Was bedeutet das für die Gestaltungspraxis?
Wichtig:
Der Fall betrifft ausdrücklich nicht gewerblich tätige Personengesellschaften oder Einlagen, die über spezielle Rücklagenkonten gebucht werden. Hier muss im Einzelfall genau geprüft werden.
Wenn du also Immobilien in einer Familien-GbR hältst – oder darüber nachdenkst – lohnt sich ein genauer Blick auf dieses Urteil.
Quelle: BFH, Urteil v. 4.6.2025 – II R 18/23
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