Du bist Unternehmer, Geschäftsführer oder CFO und überlegst, ob sich Forschung und Entwicklung in deinem Unternehmen „rechnen“?
Dann lohnt sich ein Blick auf die neue Forschungszulage – denn ab 2026 gibt’s deutlich mehr Geld vom Staat zurück.
Das Ziel: Innovation steuerlich fördern und damit den Forschungsstandort Deutschland stärken.
Doch bisher nutzen nur wenige Unternehmen diese Chance – oft, weil das Thema kompliziert klingt. Dabei ist es das gar nicht!
Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Wer bekommt die Zulage?
Alle steuerpflichtigen Unternehmen – egal ob groß oder klein, GmbH oder Einzelunternehmer. Wichtig ist nur: Es wird tatsächlich geforscht oder entwickelt.
- Was wird gefördert?
Forschungs- und Entwicklungsprojekte – also alles, was neu, planmäßig und mit Risiko entwickelt wird (nicht: Routineverbesserungen oder Standardsoftware).
- Wie hoch ist die Förderung?
Ab 2026:
→ 25 % der förderfähigen Aufwendungen,
→ bis zu 12 Mio. € Bemessungsgrundlage,
→ max. 3 Mio. € Zuschuss pro Jahr,
→ plus 10 % Bonus für KMU.
- Was zählt zu den Aufwendungen?
→ Löhne von Mitarbeitenden, die im Forschungsprojekt mitarbeiten
→ Eigenleistungen von Unternehmern (bis zu 100 € pro Stunde)
→ Anschaffungskosten von Maschinen oder Geräten, die für das Projekt nötig sind
→ ab 2026 auch Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 %
- Wie läuft das Verfahren?
1️⃣ Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) – hier wird geprüft, ob dein Projekt förderfähig ist.
2️⃣ Danach Antrag beim Finanzamt – hier wird die Zulage berechnet und mit der Steuer verrechnet oder ausgezahlt.
- Wichtig:
Gute Dokumentation ist Pflicht – z. B. wer am Projekt mitarbeitet, wie viele Stunden aufgewendet wurden, und wie der Stand der Entwicklung ist.
Fazit:
Die neue Forschungszulage ist ein echter Wettbewerbsvorteil für Unternehmen, die innovativ denken – egal ob Maschinenbau, IT, Medizintechnik oder Dienstleistung.
Nutze die Chance: Wer forscht, spart Steuern!
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