Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat am 22.6.2022 in seiner Sitzung die Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Mit der Zustimmung der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke wurde der Gesetzentwurf zum 27. BAföG-Änderungsgesetz (BT-Drucks. 20/1631) in geänderter Fassung angenommen.
U.a. sieht der Gesetzentwurf in geänderter Fassung vor:
- Die Bedarfssätze sollen aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten um 5,75 % steigen - ursprünglich war eine Steigerung um fünf Prozent vorgesehen.
- Auch die Freibeträge von BAföG-Empfängern sollen nun um 20,75 % statt um 20 % steigen.
- Geplant ist, dass die neuen Regelungen mit Beginn des Wintersemesters beziehungsweise zum neuen Schuljahr in Kraft treten.
- Außerdem soll die Altersgrenze für BAföG-Empfänger in Zukunft auf 45 Jahre angehoben werden. Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren soll mit dem 27. BAföG-Änderugnsgesetz auch für die Rückzahlungsverpflichteten gelten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist des 26. BAföGs den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen.
- Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Beantragung zukünftig nicht mehr zwingend die Schriftform bedarf, sondern auch digital erfolgen kann.
Quelle: NWB Datenbank, hib – heute im bundestag Nr. 318/2022 (JT), »Gesetzgebung | Höhere Freibeträge und neue Altersgrenzen beim BAföG (hib)«, https://datenbank.nwb.de/Dokument/993561/?whttps://datenbank.nwb.de/Dokument/993561/?wherefrom=Livefeedherefrom=Livefeed (Stand: 30.06.2022)
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