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Gesetzgebung | Höhere Freibeträge und neue Altersgrenzen beim BAföG

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat am 22.6.2022 in seiner Sitzung die Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Mit der Zustimmung der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke wurde der Gesetzentwurf zum 27. BAföG-Änderungsgesetz (BT-Drucks. 20/1631) in geänderter Fassung angenommen.

U.a. sieht der Gesetzentwurf in geänderter Fassung vor:

  • Die Bedarfssätze sollen aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten um 5,75 % steigen - ursprünglich war eine Steigerung um fünf Prozent vorgesehen.
  • Auch die Freibeträge von BAföG-Empfängern sollen nun um 20,75 % statt um 20 % steigen.
  • Geplant ist, dass die neuen Regelungen mit Beginn des Wintersemesters beziehungsweise zum neuen Schuljahr in Kraft treten.
  • Außerdem soll die Altersgrenze für BAföG-Empfänger in Zukunft auf 45 Jahre angehoben werden. Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren soll mit dem 27. BAföG-Änderugnsgesetz auch für die Rückzahlungsverpflichteten gelten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist des 26. BAföGs den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen.
  • Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Beantragung zukünftig nicht mehr zwingend die Schriftform bedarf, sondern auch digital erfolgen kann.

Quelle: NWB Datenbank, hib – heute im bundestag Nr. 318/2022 (JT), »Gesetzgebung | Höhere Freibeträge und neue Altersgrenzen beim BAföG (hib)«, https://datenbank.nwb.de/Dokument/993561/?whttps://datenbank.nwb.de/Dokument/993561/?wherefrom=Livefeedherefrom=Livefeed (Stand: 30.06.2022)
FotoSyda Productions – stock.adobe.com