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Gesetzgebung | Referentenentwurf eines JStG 2022 (BMF)

Das BMF hat am 29.7.2022 den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 veröffentlicht.

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere Anpassungen zur weiteren Digitalisierung, zur Verfahrensvereinfachung, zur Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie zur Umsetzung des Koalitionsvertrages. Notwendig sind auch Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Darüber hinaus besteht unvermeidlicher redaktioneller und technischer Regelungsbedarf. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen auf Grund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. 

U.a. folgende Maßnahmen sind geplant:

  • Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer, § 139b AO-E
  • weitgehende Abschaffung Registerfälle für die Zukunft und rückwirkende Abschaffung Registerfälle für Drittlizenzen, § 49 EStG
  • Aufhebung der Begrenzung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent für die Gewinneinkünfte des Jahres 2007 zur Umsetzung der Vorgaben des BVerfG-Beschlusses 2 BvL 1/13, § 32c EStG-E 
  • Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent, § 7 Absatz 4 EStG-E
  • vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, § 10 Absatz 3 EStG-E
  • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 € auf 1.000 € (bei Zusammenveranlagung von 1.602 € auf 2.000 €), § 20 Absatz 9 EStG-E
  • Anhebung des Ausbildungsfreibetrags von 924 € auf 1.200 €, § 33a EStG -E
  • Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlages
  • Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung
  • Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zeiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021

Im Bereich der USt sind u.a. folgende Änderungen geplant:

  • Schaffung einer nationalen Vorschrift zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister
  • Umsetzung der Verpflichtung zur elektronischen Bereitstellung über Verwaltungsportale nach dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138)

Zudem wird weiterem fachlich gebotenen Regelungsbedarf im Steuerrecht nachgekommen. Dazu gehören insbesondere die Klarstellung von Zweifelsfragen sowie Folgeänderungen, Fehlerkorrekturen und sonstiger redaktioneller Änderungsbedarf.

Hinweis: Der 142-seitige Referentenentwurf (Stand: 28.7.2022, 13:39 Uhr) ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.


Quelle: NWB, »Gesetzgebung | Referentenentwurf eines JStG 2022(BMF)«, https://datenbank.nwb.de/Dokument/996157/?wherefrom=Livefeed (Stand: 01.08.2022)
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