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Globale Mindestbesteuerung | wichtige Regelungen des Diskussionsentwurfs

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Diskussionsentwurf zur globalen Mindeststeuer veröffentlicht. Dieses Gesetz basiert auf einer EU-Richtlinie und ist das Ergebnis eines langjährigen Findungsprozesses auf OECD-Ebene.

Die Einführung einer globalen Mindeststeuer ist eine Reaktion auf die Steuervermeidung multinationaler Unternehmen. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass Gewinne dort besteuert werden, wo die Geschäftstätigkeit stattfindet.

Der Diskussionsentwurf enthält umfangreiche Regelungen und soll für Geschäftsjahre ab dem 30.12.2023 gelten. Das Gesetz betrifft Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Die Mindeststeuer soll neben der Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben werden und beträgt effektiv mindestens 15%.

Der Entwurf enthält Regelungen zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage und zur Ermittlung des effektiven Steuersatzes. Es gibt auch Ausnahmen für bestimmte Einheiten und Regelungen für das Besteuerungsverfahren. Der Diskussionsentwurf wird nun weiter diskutiert und kann zu kritischen Stellungnahmen führen.

Hier sind die wichtigsten Regelungen des Diskussionsentwurfs zur globalen Mindeststeuer in stichpunktartiger Form:

  • Einführung eines neuen Gesetzes zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG).
  • Die Mindeststeuer ist eine eigenständige Steuer vom Einkommen, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.
  • Das Ziel ist die Besteuerung des konsolidierten Einkommens aller Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe mit einem effektiven Mindeststeuersatz von 15%.
  • Anwendungsbereich des MinStG gilt für Geschäftsjahre ab dem 30.12.2023 und umfasst inländische Geschäftseinheiten von Unternehmensgruppen, die eine Umsatzgrenze von 750 Mio. EUR in mindestens zwei der vorangegangenen vier Geschäftsjahre erreichen.
  • Doppelbesteuerungsabkommen schützen nicht vor der Anwendung des MinStG (pauschaler vollumfänglicher Treaty Override).
  • Mindeststeuer setzt sich zusammen aus Primärergänzungssteuerregelung, Sekundärergänzungssteuerregelung und nationaler Ergänzungssteuerregelung.
    • Primärergänzungssteuerregelung (Income Inclusion Rule) betrifft die (obersten) Muttergesellschaften einer Unternehmensgruppe.
    • Sekundärergänzungssteuerregelung (Undertaxed Profit Rule) dient als Auffangtatbestand, wenn Niedrigbesteuerung nicht durch Primärergänzungssteuerregelung ausgeglichen wird.
    • Nationale Ergänzungssteuerregelung gilt für inländische Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe.
  • Berechnung der Mindeststeuer basiert auf einem Mindeststeuersatz von 15% und handelsrechtlicher Rechnungslegung.
  • Anpassungsregelungen zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage, einschließlich Kürzung von Dividendenerträgen und Eliminierung von Bewertungsdifferenzen.
  • Effektiver Steuersatz und Steuererhöhungsbetrag werden ermittelt, um sicherzustellen, dass der Mindeststeuersatz von 15% erreicht wird.
  • Sondervorschriften für bestimmte Sachverhaltskonstellationen wie Unternehmensumstrukturierungen, Joint-Venture-Strukturen und spezielle Steuerregime.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine stichpunktartige Zusammenfassung der Regelungen ist und weitere Details im vollständigen Text des Diskussionsentwurfs zu finden sind.

Quelle und weiterführende Informationen:

Diskussionsentwurf zur Umsetzung der globalen effektiven Mindestbesteuerung in Deutschland.

(Picture by: @aaronburden)