Du bist Unternehmer oder Gesellschafter-Geschäftsführer? Dann hast du beim Thema Ehevertrag sicher schon mal über Gütertrennung nachgedacht. Aber ist das überhaupt wirksam – oder sittenwidrig?
Der BGH hat in einem aktuellen Beschluss (v. 28.05.2025 – XII ZB 395/24) klargestellt:
Auch bei Unternehmerehen ist Gütertrennung zulässig – selbst wenn sich ein Ehegatte zugunsten des anderen aus dem Erwerbsleben zurückzieht.
Was war der Fall?
Ein Unternehmer verlangte von seiner Partnerin vor der Hochzeit einen Ehevertrag mit Gütertrennung. Sie war selbst berufstätig, hatte eine BWL-Ausbildung und war durch ihren Vater (einen Anwalt) beraten. Nach der Scheidung wollte sie den Vertrag kippen – doch ohne Erfolg.
Was sagt der BGH dazu?
✅ Es kommt nicht nur auf einseitige Regelungen an – entscheidend ist, ob ein Ehegatte unterlegen war.
✅ Ein legitimes Interesse, z. B. das Familienunternehmen zu schützen, kann eine klare Vertragsregelung rechtfertigen.
✅ Keine Zwangslage = kein sittenwidriger Vertrag.
Was bedeutet das für dich?
Wenn du ein Unternehmen führst oder beteiligt bist, darfst du durch einen Ehevertrag dein Vermögen schützen – aber du solltest:
💡 Den Vertrag fair gestalten,
💡 Beratung für beide Seiten sicherstellen,
💡 und dokumentieren, dass keine Abhängigkeit oder Zwang bestand.
Denn: Nicht jeder „harte“ Ehevertrag ist automatisch sittenwidrig – aber auch nicht jeder wird vom Gericht durchgewunken. Vorsicht ist besser als Nachsicht! Am Ende sollten die Vereinbarungen fair sein.
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